«Wir hätten uns gewünscht, dass in der Novelle des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen klar gestellt worden wäre, dass wir auch gegen
Gebührenunternehmen im Wasserbereich vorgehen können», sagte Präsident
Andreas Mundt der Deutschen Presse-Agentur.
Der
Bundestag soll
die Novelle im Herbst beschließen. «Wir müssen darauf achten, dass keine
unangemessenen Preise von den Verbrauchern bezahlt werden müssen»,
sagte Mundt. Dem Bundeskartellamt und den Landeskartellbehörden sind bei
öffentlich-rechtlich organisierten Wasserversorgern bisher weitgehend
die Hände gebunden.
Gegen einige Wasserversorger ging die Behörde
zuletzt aber mehrfach erfolgreich vor. So wurde für Berlin, wo
Privatunternehmen zu 50 Prozent an den Wasserbetrieben beteiligt sind,
eine Senkung der Wasserpreise um 18 Prozent für dieses Jahr verfügt.
Die
Berliner Wasserbetreibe bestreiten aber, dass das Kartellamt dies darf.
Mundt wandte sich dagegen, die ganze Branche kommunaler Wasserversorger
unter Generalverdacht zu stellen, es gebe jedoch Ausreißer. «Mehr
Regulierung durch eine Preis- und Gebührenaufsicht ist aber nicht
unbedingt zielführend, denn wir haben ja keine allgemeinen Missstände
identifiziert», sagte Mundt mit Blick auf den Fall Berlin.
«Wir
haben in Deutschland 6.000 Wasserversorger, von denen 2.000 rund 90
Prozent der Bevölkerung versorgen und 4.000 den Rest. Da hätte man es mit
einer unglaublich aufwendigen Regulierung zu tun.» Er halte es für
zielführender, dass die Kartellbehörden den Ausreißern nachgehen. «Durch
unsere Aktivitäten wurde ja bereits eine intensive Diskussion ausgelöst
und die Unternehmen haben damit begonnen, sich intensiver mit der
Angemessenheit der Wasserpreise zu beschäftigen.»