Zwar ist die
Wintergerste fast überall bereits abgeerntet, doch Weizen, Roggen, Triticale,
Raps und
Sommergerste können nun aufgrund des Dauerregens nicht eingebracht werden.
Die zum Teil massiven Niederschläge verändern den Reifeprozess des Getreides. Dort, wo es bereits seit Tagen druschreif ist, besteht die Gefahr von erheblichen Qualitätsbeeinträchtigungen. Akut gefährdet sind die Flächen, die ins
Lager gegangen sind. Sollte in den nächsten Tagen keine Wetterverbesserung eintreten, dürften die Hektolitergewichte sinken und bei steigenden Temperaturen auch die Fallzahlen bei Brotweizen und -roggen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Um dies zu testen, schnitt die AGRAVIS Niedersachsen-Süd GmbH (ANS) im gesamten Arbeitsgebiet stichprobenartig Ähren von mehreren großen Hauptsorten Brotweizen und von Roggenschlägen. Beim Gesamtpaket von 35 Weizen- und acht Roggenproben lagen die ermittelten Fallzahlen beim Weizen noch weit über 300 sec. bis an die 480 sec. Sechs Roggenproben zeigten bis dato noch 200 bis über 260 sec. an.
Wenngleich dieser Status also noch kein Grund zur Beunruhigung ist, so bleibt vordergründig das Problem der weiter angekündigten Regenmengen und regionaler Überschwemmungen. „Man spürt, dass alle Marktteilnehmer bis hin zur Backwarenindustrie ein Ende der Regenperiode herbeisehnen“, bemerkt Joachim Wassmann der ANS in Kolenfeld. „Die AGRAVIS Niedersachsen-Süd GmbH wird die gestartete Untersuchungsreihe im Interesse aller zeitversetzt wiederholen.“
Auch nach Ende der Regenfälle müssen die Landwirte sich noch etwas gedulden. Um möglichst viel
Brotgetreide zu ernten, würde man sicher auch leichte Überfeuchten akzeptieren, aber es besteht das Problem, dass wassergesättigte Böden nicht so schnell wieder befahrbar sind. Noch ist es schwer, aus dieser kritischen „Gemengelage“
Ernteausfälle und signifikante Qualitätseinbußen zu quantifizieren. Feststellen wird man die Auswirkungen der Wetter- Extreme erst dann, wenn die Erntearbeiten wieder aufgenommen werden. Klar ist jedoch schon heute, dass der „Erntejahrgang 2017“ in Deutschland kein „überragender Jahrgang“ sein kann. agrav.is