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21.10.2021 | 12:12 | Lebensmittelsicherheit 

Landesamt stellt Lebensmitteln in Bayern gutes Zeugnis aus

München - Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat Lebensmitteln, Kosmetika und alltäglichen Bedarfsgegenständen in Bayern ein gutes Zeugnis ausgestellt.

Lebensmittelüberwachung
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(c) proplanta
Im Jahr 2020 mussten nur 0,2 Prozent der untersuchten Produkte wegen Gesundheitsrisiken beanstandet werden, 2019 waren es 0,4 Prozent. Das geht aus einem neuen Doppel-Jahresbericht hervor, den LGL-Präsident Walter Jonas am Donnerstag im Landtags-Umweltausschuss vorstellte.

Jenseits möglicher Gesundheitsgefahren beanstandete das LGL aber eine Vielzahl von Produkten etwa wegen Kennzeichnungsmängeln oder wegen Mängeln in Zusammensetzung und Beschaffenheit - insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 6,2 Prozent (2019) und 5,8 Prozent (2020). Dabei ging die Zahl der untersuchen Proben im ersten Corona-Jahr 2020 pandemiebedingt von knapp 77.000 auf knapp 61.000 zurück.

Einige konkrete Untersuchungsergebnisse und -themen im Überblick:

Kinderlebensmittel: Konkret untersuchte das LGL, ob sogenannte Kinderlebensmittel (etwa Fruchtsäfte, Müslis, spezielle Milchprodukte oder Backwaren) für Kinder tatsächlich besonders geeignet sind - mit einer klaren Antwort: Nein. Die untersuchten Kinderlebensmittel wiesen in der Regel vergleichbare Zucker-, Fett- und Kochsalzgehalte auf wie die entsprechenden «normalen» Produkte.

«Viele Eltern kaufen als Lebensmittel für Kinder beworbene Produkte in der Annahme, dass diese Produkte besonders geeignet und gesund für ihre Kinder seien. Aus den untersuchten Nährstoffgehalten lässt sich allerdings kein besonderer Mehrwert von Kinderlebensmitteln ableiten», sagte Jonas.

Nahrungsergänzungsmittel: Die Zahl dieser Mittel hat sich in Bayern in den vergangenen zehn Jahren mehr als verzehnfacht. Zuletzt lag die Beanstandungsquote aber relativ hoch, im Jahr 2019 bei 16 Prozent und im Jahr 2020 bei 22 Prozent. Hier betraf der überwiegende Teil der Beanstandungen Kennzeichnungsmängel in Form unzulässiger Werbung - etwa «Schützt vor Viren» neben der Abbildung eines Coronavirus.

Internethandel: 2019 und 2020 untersuchte das LGL jeweils mehr als 200 Proben von Produkten, die über das Internet bezogen wurden, darunter Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. Hier gab es hohe Beanstandungsquoten (2019: 39 Prozent, 2020: 46 Prozent) vor allem wegen fehlender oder unzureichender Kennzeichnungen von Produkten. Konkretes Beispiel: 2019 wurde bei Anti-Stress-Bällen (Squeezys) ein Drittel der Proben wegen fehlender Kennzeichnung beanstandet.

PFOA: Im Landkreis Altötting sind viele Menschen überdurchschnittlich mit der Chemikalie PFOA belastet - konkrete Hinweise auf eine häufigere Unwirksamkeit von Corona-Impfungen gibt es bislang aber nicht. Man könne bisher nicht feststellen, dass in der Region vermehrt Impfdurchbrüche stattgefunden hätten, sagte Jonas.

Er reagierte damit auf Medienberichte über Sorgen der dortigen Bewohner. Jonas kündigte aber umfassendere Untersuchungen zu dem Thema an. Konkret sollen dort Antikörperbestimmungen angeboten werden. PFOA war bei Chemiefirmen unweit von Altötting lange legal im Einsatz - lange war deshalb das Trinkwasser in der Region damit verunreinigt.
dpa/lby
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