Er forderte die Senkung des Steuersatzes auf Biodiesel und Pflanzenöl auf 10 Cent je Liter. Biodiesel und Pflanzenöl müssen jetzt steuerrechtlich besser gestellt werden, damit die Reinkraftstoffvermarktung als einziger Vermarktungsweg für kleine und mittlere Anlagen wieder anspringt.
Aus der Sicht der
UFOP ist jedoch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Steuerbegünstigung spätestens 2013 an einem spezifischen CO2-Reduktionsplan zu binden intensiv zu prüfen. Dr. Klaus Kliem wies darauf hin, dass die Umsetzung der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen Strom und
Biokraftstoffe die betroffene Wirtschaft, beginnend bei der landwirtschaftlichen Produktion über Agrarhandel und Erstverarbeitung bis hin zu den Biodieselherstellern vor enorme Herausforderungen stellen werde. Nach Auffassung der UFOP müsse sich zunächst dieses ambitionierte Nachweis- und Verwaltungssystem einspielen, bevor konkrete Dokumentationspflichten an eine CO2-Minderung für den jeweiligen Biokraftstoff an eine Steuerbegünstigung gekoppelt werden.
Dr. Kliem stellte in diesem Zusammenhang das In-Kraft-Treten der Biomassenachhaltigkeitsverordnungen für „Strom“ und „Biokraftstoffe“ zum 01. Januar 2010 in Frage. Betroffen seien die Biokraftstoffindustrie sowie insbesondere die Betreiber von ca. 2.000 Blockheizkraftwerken mit einem Pflanzenölbedarf von ca. 600.000 Tonnen. Diese müssten ab dem 1. Juli 2010 für das eingesetzte Pflanzenöl nicht nur einen analog für Biokraftstoffe von der BLE anerkannten Nachhaltigkeitsnachweis, sondern darüber hinaus den Nachweis der Treibhausgasminderung von mindestens 35% beibringen. Beide Nachweise seien Voraussetzung für den Erhalt der erhöhten Einspeisevergütung (NaWaRo-Bonus) von Seiten des Netzbetreibers, betonte der UFOP-Vorsitzende. (ufop)