Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
18.11.2010 | 16:23 | Tierschutzgesetz 

Gericht: Kein Tattoo für Pferde

Münster - Pferdehalter dürfen ihre Tiere nicht zur Zierde tätowieren.

Islandpony
Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Münster von Anfang Oktober ist seit Mittwoch rechtskräftig. Ein Mann aus Lüdinghausen wollte seinem Pony das Markenzeichen der Musikgruppe «Rolling Stones», eine Zunge, auf den Oberschenkel tätowieren, um das Tier damit «individuell zu verschönern». Nach Auffassung des Gerichts verstößt das Tätowieren von warmblütigen Wirbeltieren jedoch gegen das Tierschutzgesetz. Das Tier könne weder den Sinn des Schmerzes erkennen noch seine Dauer abschätzen. Der Mann wollte laut Gericht mit den Tier-Tattoos Geld verdienen. (dpa)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Trendwende Wolf - Hessen will Jagdrecht novellieren

 Bisher kein Vergleich zur Räumung des Schlachthofs Aschaffenburg

 Bayerns Wälder bleiben für Eichelhäher ein gefährliches Pflaster

 4.000 Tier- und Pflanzenarten von Schmuggel betroffen

 Tierschützer kritisieren Aussagen im US-Wahlkampf zu Tötung von Hund

  Kommentierte Artikel

 Kein kräftiger Aufschwung in Sicht - Wirtschaftsweise für Pkw-Maut

 Schutz vor Vogelfraß durch Vergrämung?

 Globale Rekord-Weizenernte erwartet

 Immer mehr Tierarten sorgen in Thüringen für Ärger

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Bedarf an hofeigenen KI-Wetterfröschen wächst rasant

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?

 Frankreichs Staatsrat schränkt Vogeljagd weiter ein

 LED-Lampen in Straßenlaternen sparen massiv Strom ein

 Zahl der Bäckereien weiter rückläufig