Diesen unzumutbaren Zustand hat der Deutsche
Bauernverband (DBV) gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) deutlich kritisiert und zügige Verbesserungen angemahnt. Zudem fordert der
DBV eine Vereinfachung hinsichtlich der im Antragsverfahren zu machenden Angaben.
In einem Antwortschreiben an den DBV räumt das BMF die eingetretenen Verzögerungen ein. Die sich auf das Dreifache verlängerte Bearbeitungsdauer sei im Wesentlichen auf eine Überlastung der Hauptzollämter zurückzuführen, da die Anzahl der Anträge durch Aussetzung von Selbstbehalt und Obergrenze deutlich angestiegen sei. Das BMF kündigt aber an, durch geeignete organisatorische und personelle Maßnahmen den Bearbeitungsrückstand zeitnah auf ein erträgliches Maß abzubauen. Außerdem prüft das BMF die Umsetzbarkeit von Vereinfachungen bei der Antragstellung. Der DBV hat insbesondere die Einführung einer Bagatellregelung bei den zusätzlichen Angaben zum Dieselverbrauch im Forst gefordert, indem Betriebe mit weniger als 20 Hektar Forstanteil von den bürokratischen Zusatzangaben ausgenommen werden. Gerade für kleinere Betriebe mit Forstanteil kommt es hier zu unverhältnismäßigem Aufwand in der Antragstellung.
Mit dem derzeit im
Bundestag beratenen Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes wird anerkannt, dass die deutsche Landwirtschaft im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten bei der Agrardieselbesteuerung benachteiligt ist und deshalb der vorübergehend ausgesetzte Selbstbehalt und die Obergrenze dauerhaft aufzuheben sind. Den Betrieben ist mit diesen aus Wettbewerbsgründen notwendigen Regelungen jedoch nur dann effektiv geholfen, wenn sie die Entlastung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erhalten. Der DBV wird deshalb genau darauf achten, ob das BMF seinen Ankündigungen Taten folgen lässt. (dbv)