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06.06.2011 | 14:45 | EEG-Novelle 

AbL fordert Änderungen am Gesetzentwurf zum EEG

Berlin / Hamm - Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) fordert die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen im Bundestag auf, im Bereich Biogas die vorgeschlagene Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutlich zu ändern.

Biogas
Die Bundesvorsitzende der AbL Maria Heubuch zeigt sich enttäuscht vom Gesetzentwurf der Bundesregierung. „Die Pläne müssen geändert werden, damit die in vielen bäuerlichen Betrieben vorhandenen Energie-Potenziale aus Gülle oder auch Zwischenfrüchten dezentral und angepasst genutzt werden können.

Bleibt es dagegen bei der beabsichtigten Bevorzugung der größten Anlagen und der Vergärung von Mais und vergleichbaren Kulturen, dann werden Chancen vertan. Die vielerorts schon jetzt beklagten Probleme mit Biogasanlagen werden noch zunehmen“, warnt die AbL-Vorsitzende. Familie Heubuch betreibt auf ihrem Milchviehbetrieb im Allgäu selbst eine kleine Biogasanlage, in der fast ausschließlich die Gülle der Rinderherde zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt wird.

Bernd Voß, Vorstandsmitglied der AbL, erläutert die konkreten Vorschläge der AbL: „Der Strom, der aus der heute vorhandenen Gülle erzeugt werden kann, entspricht der Leistung von zwei Atomkraftwerken. Dieses Potenzial lässt sich vernünftig und effektiv nur in kleinen, zu den landwirtschaftlichen Betrieben passenden Anlagen heben. Deshalb fordern wir, eine höhere Vergütung für Anlagen bis 50 KW Leistung einzuführen. Eine 50 KW-Biogas-Anlage, in der die Energie im wesentlichen aus Gülle gewonnen wird, entspricht immerhin einem Milchviehbetrieb mit 100 Kühen plus Nachzucht“, so Voß.

„Wichtig ist, dass sowohl die Grundvergütung als auch die Prämien für die geplanten Rohstoffklassen nach Anlagengröße abgestaffelt werden“, fordert Voß. „Bei den Prämien für die Rohstoffklassen ist entscheidend, dass sie sich in der Höhe deutlich unterscheiden. Sonst bleibt es dabei, dass Mais und bald zunehmend Zuckerrüben in den Anlagen vergoren werden und Gülle nur zum Verflüssigen, aber nicht als Energieträger eingesetzt wird“, so Voß.

„Die Pläne der Bundesregierung sind bisher einseitig auf Großanlagen ausgerichtet. Wenn das kommt, dann überlässt die Bundesregierung die Biogaserzeugung vollends den Energiekonzernen. Damit erweckt sie den Eindruck, als wolle sie den Konzernen eine Gegenleistung für den Ausstieg aus der Atomenergienutzung erbringen“, schlussfolgert Voß.

Die AbL hat heute neben ihrer Stellungnahme zur Novellierung des EEG ein allgemeines Positionspapier zur Biogaserzeugung veröffentlicht (siehe www.abl-ev.de). (AbL)
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Kommentare 
Grübler schrieb am 07.06.2011 13:59 Uhrzustimmen(120) widersprechen(109)
50 kW wäre dann für kleinere bis mittlere Milchviehhaltungsbetriebe richtig. Hochgerechnet geben dann die geplanten 75 kW genug her für 150 Kühe (man überlege für wieviele GVE). Größere Ställe haben freilich auch schon bis zu 200 Kühen oder neben Kühen noch Schweine, Geflügel u.ä.. Die 50 kW und selbst die 75 kW sind also noch eher klein gedacht. Aber die angedachten 25 Cent/kWh dürften so eine anlage ohnehin schwerlich finanzieren....
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