Durch eine am Dienstag im Landtag in Hannover beschlossene Gesetzesänderung können die Behörden nun eine sogenannte Intervalljagd für Vogelschutzgebiete anordnen.
Innerhalb der Schutzgebiete werden dabei Räume ausgewiesen, in denen entweder striktes Jagdverbot besteht oder die Jagd ausdrücklich erlaubt ist. Diese Gebiete wechseln in einem festen Rhythmus. Dadurch sollen vor allem für Zugvögel sichere Ruheräume entstehen.
Der Landesjagdverband und die Opposition kritisierten den Beschluss des Landtags. «Damit wird die Jagd nochmals eingeschränkt», teilte der Verband am Dienstag mit. In Anbetracht der stetig ansteigenden Gänsebestände sei es nicht nachvollziehbar, dass die Jagdzeit nochmals verkürzt werde. Für Landwirte sind Gänse häufig ein großes Problem, weil sie deren Felder verwüsten und Ernten vernichten.
Aus Sicht des niedersächsischen Umweltministeriums werden mit der Gesetzesänderung aber Vögel und Landwirte gleichermaßen geschützt. Die Intervalljagd sei dafür ein wichtiges Instrument, betonten
SPD und Grüne. Die Ruhezonen sollten die Gänse in die Vogelschutzgebiete locken, erläuterte der agrarpolitische Sprecher der Grünen, Hans-Joachim Janßen, am Rande der Sitzung. Landwirte, die dort anbauten, würden für dort von den Vögeln angerichtete Schäden finanziell entschädigt.
Der FDP-Landtagsabgeordnete Hermann Grupe sagte, ohne Zweifel müssten bedrohte Tierarten geschützt werden. «Aber das kann nicht dazu führen, dass wir die Jagd im Allgemeinen erschweren.» Hans-Heinrich Ehlen von der CDU-Fraktion pflichtete ihm bei: «Die heimischen Gänsebestände sind in einem sehr guten Zustand und ein zusätzlicher Schutz daher überflüssig», sagte er im Landtag.
Agrarminister Christian Meyer (Grüne) machte deutlich, dass es bei der Maßnahme vor allem um den Schutz von Zugvögeln gehen soll. Die Bejagung der heimischen Vögel sei zuletzt sogar ausgeweitet worden.