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17.05.2016 | 17:01

Keine Lösung im Glyphosat-Streit in Sicht

Glyphosat-Streit
Ob Glyphosat zu Krebs führen kann, ist in der Wissenschaft umstritten. Genauso umstritten ist die Frage, ob das Pflanzengift weiter erlaubt sein soll. Die Union ist dafür, die SPD dagegen - und keiner will nachgeben. (c) proplanta

Die unterschiedlichen Bewertungen von Glyphosat



Ist das weit verbreitete Unkrautbekämpfungsmittel Glyphosat krebserregend? In den vergangenen Monaten haben gleich vier angesehene Institutionen Bewertungen abgegeben - mit teils unterschiedlichen Ergebnissen. Ein Überblick:

Das deutsche BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG (BfR) ist der Ansicht, «dass beim Menschen bei einer sachgerechten Anwendung in der Landwirtschaft keine krebserzeugenden, erbgutverändernden oder entwicklungsschädigenden Risiken von Glyphosat zu erwarten sind». Für die gesundheitliche Bewertung hat das BfR nach eigenen Angaben mehr als 1000 Studien, Dokumente und Veröffentlichungen ausgewertet.

Umweltschützer und Aktivisten werfen dem BfR hingegen vor, die Gesundheitsgefahren von Glyphosat zu verharmlosen. Das deutsche Institut hat die Federführung beim Zulassungsverfahren für Glyphosat in der Europäischen Union.

Die INTERNATIONALE AGENTUR FÜR KREBSFORSCHUNG (IARC) schätzte Glyphosat im vergangenen Jahr als wahrscheinlich krebserregend ein.

Die IARC, eine Behörde der Weltgesundheitsorganisation (WHO), sieht bei Menschen eingeschränkte Belege dafür, dass Glyphosat Krebs erzeugen kann. Bei Tierversuchen gebe es ausreichende Belege für einen solchen Effekt. Insgesamt stuften die IARC-Experten Glyphosat in die zweithöchste Risikokategorie ein («wahrscheinlich krebserregend beim Menschen»). Die IARC bewertete, wie stark die Beweise dafür sind, dass Glyphosat Krebs auslösen könnte. Das ist nicht das Gleiche wie das Risiko, durch das Mittel tatsächlich an Krebs zu erkranken.

Die EUROPÄISCHE BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT (Efsa) kam Ende 2015 zu einem anderen Urteil: Glyphosat stelle wahrscheinlich keine Gefahr für den Menschen in Bezug auf Krebs dar. Man habe mehrere Studien bewertet, die von der IARC nicht mit einbezogen wurden, heißt es bei der Efsa. Zudem bewertete die Efsa nur die Wirkung von Glyphosat selbst, die IARC nahm auch Mittel unter die Lupe, in denen Glyphosat enthalten ist. Die Efsa-Fachleute schlagen vor, einen neuen Grenzwert für die akute Aufnahme von Glyphosat, zum Beispiel während einer einzigen Mahlzeit, von 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht festzulegen. Das Urteil der Efsa ist wichtig für die EU-Neuzulassung. Die aktuelle Zulassung endet am 30. Juni.

Wenige Tage vor entscheidenden EU-Beratungen über das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel lieferte eine weitere WHO-Institution - das JOINT FAO/WHO MEETING ON PESTICIDE RESIDUES (JMPR) - ihre Einschätzung. Es sei unwahrscheinlich, dass Glyphosat bei der Nahrungsaufnahme ein Krebsrisiko für Menschen darstellt. Untersuchungen an Nagern hätten ergeben, dass für Menschen relevante Dosen nicht krebserregend seien. Laut den JMPR-Experten ist aber die Möglichkeit nicht auszuschließen, dass Glyphosat in sehr hohen Dosen bei Mäusen Krebs erzeugen kann.
dpa
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