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02.02.2022 | 04:02

Corona: Aktuelle Maßnahmen und Lockerungen

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Staatsregierung und Behörden treibt die Sorge um, dass die Omikron-Variante wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens lahm legen könnte. (c) proplanta

Lockerungen in Thüringen in Sicht: 2G soll in neuer Verordnung zu 3G werden



Ungeimpfte sollen in Thüringen wieder Zugang zum Einzelhandel, zur Gastronomie und zu körpernahen Dienstleistungen bekommen. Auch die Schwellenwerte für strengere Regeln werden großzügiger. Dabei ist die Omikron-Welle noch gar nicht im Freistaat angekommen.


Die rot-rot-grüne Landesregierung will die Corona-Regeln stärker lockern als bisher geplant. «Überall wo bisher 2G gilt, soll künftig 3G gelten», sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Dienstag nach der Kabinettssitzung. Dies betreffe etwa den Einzelhandel, die Gastronomie und die körpernahen Dienstleistungen wie Friseure oder Kosmetik. Zuvor hatten die CDU-Fraktion und die FDP-Gruppe im Thüringer Landtag seit Wochen eine Aufhebung der 2G-Regelung im Einzelhandel gefordert.

2G bedeutet, dass nur vollständig geimpfte oder von Covid-19 genesene Menschen Zutritt haben. Bei der 3G-Regelung kommen auch Menschen, die nur einen negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen können, rein.

Hintergrund ist, dass im Zuge der Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus mit nicht so vielen Krankenhauseinweisungen gerechnet wird als das noch beim Vorherrschen der Delta-Variante in Thüringen der Fall war, wie die Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend in einer Videoschalte des Gesundheitsausschusses erläuterte.

Das Kabinett tagte zeitweise mit Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats, der die Landesregierung in der Pandemie berät. Nach dessen Einschätzung komme die Omikron-Welle, die in vielen Bundesländern für hohe Infektionszahlen sorgt, in Thüringen erst in 14 bis 20 Tagen an, sagte ein Regierungssprecher.

Zuvor könnten bereits ab Mittwoch fast alle Kommunen wieder in die Warnstufe zwei rutschen - nachdem in Thüringen fast flächendeckend seit Wochen die Warnstufe drei galt. Nur der Kyffhäuserkreis und der Landkreis Eichsfeld müssten voraussichtlich noch in der Warnstufe drei verbleiben, wie aus einer Aufstellung des Gesundheitsministeriums hervorgeht.

Den Landkreisen und kreisfreien Städten soll eine Musterallgemeinverfügung geschickt werden, mit deren Hilfe sie dann weitere Lockerungen in der Warnstufe zwei einleiten können, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums. Welche das im Detail sein können, war zunächst unklar.

Feierabend kündigte an, dass in der neuen Verordnung auch eine stärkere Unterscheidung zwischen Innen- und Außengastronomie eingearbeitet werde. Wie genau diese aussehen könnte, stand aber noch nicht im Detail fest. Die neue Verordnung soll am kommenden Montag in Kraft treten und bis zum 2. März gelten.

Geplant ist auch, dass die Schwellenwerte für Corona-Hotspot-Regelungen angehoben werden. Künftig sollen die strengeren Regeln erst ab einer Inzidenz von 1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gelten und nicht wie bisher schon ab dem Wert von 1.000, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums sagte.

Voraussetzung ist dabei, dass sich der jeweilige Landkreis oder die kreisfreie Stadt bereits in der Warnstufe drei befindet. Dafür wiederum muss auch entweder die Zahl der Krankenhauseinweisungen pro Woche und 100.000 Einwohnern oder die Belegung der Intensivbetten deutlich erhöht sein.

Dass der zweite Hotspot-Schwellenwert von derzeit 1.500 auf 2.000 angehoben werden soll, stand bereits in einem ersten Entwurf für die geplante neue Corona-Verordnung. Bisher muss beim Erreichen des zweiten Schwellenwertes zum Beispiel die Gastronomie ganz schließen. Wie genau die strengeren Hotspot-Regeln künftig ausgestaltet werden, ist noch nicht klar.

Die CDU-Landtagsfraktion begrüßte die Lockerungen als «Schritt hin zu mehr Normalität». Allerdings forderte sie «mehr Klarheit, Einfachheit und Geradlinigkeit». «Die Bürger müssen wieder verstehen, was entschieden wird und warum», betonte CDU-Fraktionschef Mario Voigt.
dpa
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