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29.03.2021 | 06:06

Reisen, Schnelltests, Modellprojekte - Aktuelle Coronalage in den Ländern

Coronakrise
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Ein Stück Normalität - danach sehnen sich viele. Deshalb war die Modellstadt Tübingen am Wochenende für viele eine auch weite Reise wert. (c) proplanta

Neue Corona-Verordnung regelt Ausgangssperren und Lockerungsprojekte in Niedersachsen



Von expliziten Einschränkungen über die Ostertage ist in der neuen Corona-Verordnung wenig zu finden. In Hotspots jedoch drohen unter anderem Ausgangssperren. Und gleichzeitig gibt es Bedingungen für Modellversuche, die wieder mehr Öffnungen möglich machen sollen.


Die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen enthält angesichts stark steigender Neuinfektionen jetzt Regeln für nächtliche Ausgangssperren in Hotspots. Daneben steckt sie aber auch den Rahmen für Modellversuche zu Öffnungen in Handel, Gastronomie und Kultur ab - wenn diese an Schnelltests und digitale Nachverfolgung von Kontakten gekoppelt sind. Spezielle landesweite Regelungen über die Feiertage gibt es nach dem abgesagten Oster-Lockdown nicht.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) appellierte an die Bevölkerung, sich weiter an der Eindämmung der Pandemie zu beteiligen. «Wir müssen jetzt sehr rasch und konsequent alles uns Mögliche dafür tun, um die dritte Welle zu brechen oder zumindest abzuflachen», betonte er am Sonntag. Mit «Gesetzen und Verordnungen allein» werde das nicht gelingen. Zentrale Punkte der aktualisierten Verordnung im Überblick:

Was soll bei den Kontaktbeschränkungen gelten?

Mitglieder eines Haushalts können sich mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treffen, wobei ihre Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren nicht mitzählen und getrennt lebende Paare als ein Haushalt gewertet werden. Liegt die Inzidenz bei über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen, dürfen die Mitglieder eines Haushalts nur mit einer weiteren Person sowie den zugehörigen Kindern bis zu einem Alter von 6 Jahren zusammenkommen.

Sind Treffen über Ostern erlaubt, oder gibt es hier Einschränkungen?

Nach der Absage des Oster-Lockdowns sind keine besonderen Beschränkungen privater Treffen vorgesehen. Allerdings sind in der Zeit vom 2. April (Karfreitag) bis zum Ablauf des 5. April (Ostermontag) Versammlungen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt - auch wenn die Beteiligten dabei die Abstandsregeln einhalten würden.

Sind touristische Tagesausflüge über Ostern möglich?

Von einer expliziten Begrenzung ist nicht die Rede. Kommunen können solche Beschränkungen aber wie in der Vergangenheit, als Ausflügler etwa in den verschneiten Harz stürmten, regional beschränkt in eigener Hoheit erlassen. Die Stadt Cuxhaven hat dies bereits getan. Weil mahnte generell zu einem «Verzicht auf vermeidbare Mobilität».

Was wurde für Niedersachsens Hotspots beschlossen?

In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 über 3 aufeinanderfolgende Tage sollen stärkere Beschränkungen als bisher greifen. Dann muss die jeweilige Kommune «weitergehende Anordnungen» treffen, sie hat dabei selbst die Entscheidung über die genaue Art und Umsetzung.

Neben einer erweiterten Maskenpflicht, dem Betretungsverbot mancher öffentlicher Orte wie Parks, Zugangsregeln gekoppelt an Schnelltests und stärkeren Kontaktbeschränkungen kann dies auch eine nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr sein - laut Verordnung, «wenn dieses aufgrund der jeweiligen Erkenntnisse aus der Kontaktnachverfolgung, der allgemeinen und regionalen Infektionslage sowie der Ziele des Infektionsschutzes geboten und verhältnismäßig ist». Es gibt aber begründete Ausnahmen.

Wann kommt es definitiv zu einer Ausgangssperre?

Die feste Anordnung einer Ausgangssperre ist ab einem Wert von 150 vorgesehen - sofern diese angespannte Lage «nach Einschätzung der örtlich zuständigen Behörde von Dauer» ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Infektionsgeschehen sich nicht mehr räumlich eingrenzen lässt und die Gefahr eine unkontrollierten Verbreitung des Coronavirus besteht. Ausgangsbeschränkungen sollen auch nur in Teilen eines Landkreises oder einer Stadt möglich sein.

Was gilt sonst noch für «Hochinzidenz-Kommunen»?

Sport an der frischen Luft ist normalerweise zusammen mit bis zu zwei Personen eines anderen Haushalts möglich - jenseits eines Wertes von 100 aber nur noch mit einer weiteren Person. Am Sonntag überschritt die Mehrzahl der Kreise und großen Städte (23 von 45) schon die 100er Schwelle. In solchen Kommunen soll es auch kein Termin-Shopping mehr geben. Außerhalb von Grund- und Förderschulen sowie Abschlussklassen müssen Schüler ins Homeschooling, Kitas bieten nur Notbetreuung an.

Wie sieht es mit dem Modellprojekten für Lockerungen aus?

Geplant ist, in 25 großen, mittleren und kleinen Kommunen in allen niedersächsischen Regionen mit einer niedrigen, aber auch mit einer hohen Infektionsbelastung Erfahrungen zu sammeln, ob gekoppelt an Schnelltests mehr Öffnungen möglich sind. Dabei geht es um den Handel, die Außengastronomie, Kulturzentren, Theater, Opernhäuser, Kinos und Fitnessstudios.

Die Modellversuche sollen frühestens ab dem 6. April für zunächst drei Wochen starten und dann ausgewertet werden. In festgelegten Bereichen einer Kommune soll der Zugang zu den genannten Bereichen nach negativem Schnelltest möglich sein. In der Kontaktnachverfolgung soll etwa die Luca-App zum Einsatz kommen. Voraussetzung ist, dass die Inzidenz nicht über 200 liegt.

Darf man in den Ferien Zoos oder botanische Gärten besuchen?

Falls Einrichtungen wie Tierparks oder botanische Gärten ein hinreichendes Hygienekonzept haben und eine Vorab-Anmeldung möglich ist, ja. Besucher müssen stets das Abstandsgebot einhalten können.
dpa
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