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11.02.2016 | 13:53 | Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern 

Agrarminister Backhaus kritisiert einseitigen Blick durch die grüne Brille

Schwerin - In der öffentlichen Diskussion wird die Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig durch Schlagwörter, wie „Massentierhaltung“ und „Mega-Ställe“, verunglimpft.

Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern
(c) proplanta
Dazu stellt Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus fest:

„Abgesehen davon, dass Begriffe, wie Massentierhaltung und Mega-Ställe jedweder wissenschaftlich oder gesellschaftlich anerkannten Definition entbehren, werden damit in erster Linie negative Emotionen geschürt. Eine fundierte Analyse der tatsächlichen Herausforderungen kommt in öffentlichen Debatten eindeutig zu kurz“, kritisiert der Minister.

Richtig ist, dass in MV die flächenbezogen wenigen Nutztiere in Tierhaltungsanlagen gehalten werden, die in Bezug auf ihre Größe über dem Bundesdurchschnitt liegen. Der durchschnittliche Tierbesatz beträgt in MV jedoch nur 0,4 GV/ha. Das ist im bundesweiten Vergleich die Hälfte. Er liegt weit unter den Tierdichten der viehintensiven Länder Nordrhein-Westfalen mit 1,35 GV/ha, Niedersachsen mit 1,25 GV/ha oder Schleswig-Holstein mit 1, 07 GV/ha (Zur Erklärung: ein Großvieh (GV) entspricht einem Rind oder 6 Mastschweinen oder 50 Puten).

Große landwirtschaftliche Einheiten liegen in der Geschichte des Landes begründet und spiegeln sich auch in der Tierhaltung wieder. Negative Auswirkungen großer Tierhaltungsanlagen auf das Tierwohl sind nicht nachgewiesen. „Davon abgesehen lässt sich Tierwohl nicht anhand von Stallgrößen oder Bestandsobergrenzen messen. Was zählt ist das richtige Management und der Blick auf das Wohl des einzelnen Tieres“, betonte Dr. Backhaus.

Auch die Genehmigung sogenannter ‚Megaställe‘ erfolgt nicht im Ressort des Ministers. Grundlage zur Genehmigung von Tierhaltungsanlagen, die aufgrund ihrer Größe nicht unter das Baugesetzbuch fallen, bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das unter der grünen Bundesagrarministerin Frau Künast in der vorliegenden Form verabschiedet wurde und hier im Lande in Verantwortung des Wirtschaftsministeriums umgesetzt wird.

Sowohl das Bundesimmissionsschutzgesetz, als auch das Gesetz über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung dienen dazu, Mensch und Natur vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen, indem sie frühzeitig und umfassend ermittelt werden. „Auch dank der Initiative von MV soll das Bundesimmissionsschutzgesetz überarbeitet werden, damit künftig auch Genehmigungen kleinerer Haltungsbetriebe auf dieser Grundlage verhandelt werden können und potenzielle Umweltauswirkungen noch besser im Blick bleiben – das begrüße ich sehr“, sagt Dr. Backhaus.

Backhaus stellt zudem klar: „Auch ich bin gegen überdimensionierte Tierhaltungsanlagen. Seit Jahren richte ich meine Förderpolitik auf eine nachhaltige und tierartgerechte Landwirtschaft aus. So wurde das förderfähige Investitionsvolumen gegenüber den bundesweiten Festlegungen um 500.000 Euro vermindert und auf 1,5 Mio. Euro begrenzt.

Legt man die normativen Investitionskosten je Tierplatz zugrunde, sind damit Investitionen für ca. 250 Milchkühe, 430 Sauen oder 2.460 Mastschweinplätze förderfähig. Hierbei handelt es sich um Größenordnungen, die keinesfalls in die Kategorie ‚Massentierhaltung‘ fallen.

Der Minister weist auch darauf hin, dass kein Wirtschaftsbereich mit Blick auf Beihilfezahlungen so transparent ist, wie die Landwirtschaft. Interessierte können sich zur Fördermittelvergabe über die Europäischen Agrar- und Fischereifonds unter nachfolgendem Link frei und umfassend informieren: http://www.agrar-fischerei-zahlungen.de
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