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31.08.2009 | 13:55 | Verbraucherschutz 

Aigner begrüßt Erteilung der Nutzungserlaubnis für das Logo "Ohne Gentechnik"

Berlin - Bundesministerin Aigner begrüßte am Freitag die Vergabe der Nutzungsrechte des Logos „Ohne Gentechnik“.

Logo Ohne Gentechnik
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(c) BMELV
„Ich freue mich, dass die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall das Logo „Ohne Gentechnik“ nutzen wird und bin mir sicher, dass die Kunden dies auch honorieren werden“, so Aigner.

Die Verleihung der Nutzungsrechte für das Label wurde heute im Rahmen einer Pressekonferenz der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall mit der Bundesministerin vorgestellt. Der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall waren am 24. August 2009 die Nutzungsrechte des Logos „Ohne Gentechnik“ für ihre erzeugten Fleisch- und Wurstwaren erteilt worden.

Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall war bei den ersten beiden, denen die Nutzung des Logos gestattet werden konnte. Täglich erreichen das Ministerium weitere Anfragen.

Bundesministerin Aigner äußerte sich erfreut, dass das neue Logo auf so breite Zustimmung stößt. Sie hatte das Logo am 10. August 2009 der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieses Label macht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern leichter, sich bewusst für Lebensmittel ohne Gentechnik zu entscheiden. Mit der Einführung dieses einheitlichen Logos wurde auch dem dringenden Wunsch der Verbraucherverbände und der interessierten Lebensmittelwirtschaft entsprochen.

Nach den Vorgaben des europäischen Lebensmittelkennzeichnungsrechts ist es nicht möglich, eine verbindliche Kennzeichnung für tierische Produkte wie Milch, Eier oder Fleisch einzuführen, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Darüber hinaus können in Lebensmitteln Spuren von gentechnisch veränderten Bestandteilen enthalten sein, ohne dass diese gekennzeichnet sein müssen. Zwar besteht seit Änderung des Gentechnikrechts Anfang 2008 die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass Lebensmittel gentechnikfrei sind - davon wurde allerdings nur zurückhaltend Gebrauch gemacht.

Mit dem einheitlichen Logo wird die Kennzeichnung erleichtert. Gleichzeitig sind Produkte ohne Gentechnik für Verbraucher einfacher erkennbar.

Das BMELV hat das Label „Ohne Gentechnik“ als Wort-Bild-Marke schützen lassen und bietet es Herstellern, die ihre Produkte als „Ohne Gentechnik“ kennzeichnen wollen, zur unentgeltlichen Nutzung an. Die Vergabe des Logos erfolgt künftig durch einen von der interessierten Wirtschaft zu gründenden Verein. Bis dahin erteilt das BMELV die Nutzungserlaubnis. (bmelv)
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