Die nach EU-Recht vorgeschriebene Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von
EU-Zahlungen ist von den Mitgliedstaaten intensiv diskutiert und beschlossen worden. "Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen war uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb wurden die EU-Vorgaben unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bundesdatenschutzbeauftragten, der Länder-Datenschutzexperten sowie des Bundesinnenministeriums und des Bundesjustizministeriums in nationales Recht umgesetzt", betonte die Ministerin. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat bisher kein Urteil gefällt, sondern beschlossen, das Gerichtsverfahren auszusetzen, und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einige offene Fragen vorzulegen. (PD)