Aktueller Anlass ist der wiederholte Nachweis der CITES-geschützten Holzart Ramin in Holzprodukten. Das Johann Heinrich von Thünen-Institut, welches im Auftrag des Ministeriums eng mit Zoll- und Naturschutzbehörden zusammen arbeitet, hatte diese Holzarten in den ihm zur Untersuchung übersandten Mustern nachgewiesen.
Illegaler
Holzeinschlag ist eine der Ursachen für Waldzerstörungen, insbesondere in den Tropen. "Illegal geerntetes Billigholz verdrängt zudem das einheimische Holz aus nachhaltiger und ordnungsgemäßer Forstwirtschaft. Unternehmen, aber auch jeder einzelne Bürger sollten beim Kauf von Holz und Holzprodukten die Augen offen halten und öfter kritisch nachfragen", so die Ministerin. Leider sei dem Holz eine etwaige illegale Herkunft nicht anzusehen. Aber beispielsweise durch den Kauf von Holz, welches die anspruchsvollen Zertifizierungsstandards des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) oder FSC (Forest Stewardship Council) erfüllt, könne das Risiko weitgehend ausgeschlossen werden, illegale Ware zu erwerben.
Großes Entwicklungspotenzial sieht
Aigner bei neuen genetischen und chemischen Verfahren zur Bestimmung von Holzart und Holzherkunft. Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt deshalb die Forschung am so genannten "Fingerabdruck" von Holzarten. Ziel sei es, in wenigen Jahren ein praxistaugliches Kontrollinstrument für Holzherkünfte zur Hand zu haben.
Für die Erkennung von CITES-geschützten Holzarten wurde am Johann Heinrich von Thünen-Institut bereits der computergestützte Bestimmungsschlüssel CITESwoodID entwickelt. Er steht den Zoll- und Naturschutzbehörden weltweit zur Verfügung. Das Bundesforschungsinstitut betreut eine der weltweit größten wissenschaftlichen Holzsammlungen und bearbeitet derzeit jährlich etwa 400 Anfragen zur gutachterlichen Bestimmung von international gehandelten Holzarten.
Die aktuellen Fälle zeigen auch, dass eine EU-weit einheitliche Regelung zur Verbesserung der Kontrollen auf den Märkten dringend notwendig ist. Ein entsprechender Kommissions-Vorschlag zur Einhaltung obligatorischer Sorgfaltspflichten durch die Marktteilnehmer wird derzeit mit Unterstützung durch die Bundesregierung in Brüssel verhandelt. (BMELV)