Wie das Statistische Amt mitteilt, werden die Erhebungsunterlagen ab Mitte Februar auf dem Postweg an alle Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern verschickt. Auch die Betriebe des Gartenbaus und der Forstwirtschaft sind mit einbezogen.
Bei der Landwirtschaftszählung handelt es sich um keinen nationalen Alleingang, sondern die Einbindung in den weltweiten Agrarzensus, der etwa alle zehn Jahre stattfindet. Der Inhalt in Deutschland wird maßgeblich durch den Datenbedarf der Europäischen Union bestimmt. Es wird ein einmaliges einzelbetriebliches Datenset erstellt, das aus keiner weiteren Agrarstatistik hervorgeht und in dieser Komplexität auch nicht in Verwaltungsdaten vorliegt. Das Ziel der Zählung ist eine umfassende und aktuelle Situationsaufnahme in der Landwirtschaft, um belastbare, unabhängige und vergleichbare Informationen für alle Mitgliedstaaten der EU zu erhalten.
Die Landwirtschaftszählung liefert eine Vielzahl konkreter statistischer Ergebnisse, die über traditionelle Daten der Agrarstatistik, z. B. Angaben zur pflanzlichen Produktion und zu den Viehbeständen, weit hinausgehen. So enthält das Merkmalsprogramm Fragestellungen zur Rolle der Landwirtschaft im ländlichen Raum und zu ihrem Beitrag zur Erhaltung von Landschaft und Umwelt. Dabei wird der Multifunktionalität der Landwirtschaft Rechnung getragen.
Bei allen Landwirtschafts- und Gartenbaubetrieben werden Angaben zur Bodennutzung und zur Viehhaltung, zu den Arbeitskräften, den Eigentums- und Pachtverhältnissen, zum ökologischen Landbau und zu weiteren Merkmalen erfragt.
Die Erhebung landwirtschaftlicher Produktionsmethoden zur Weide- und Stallhaltung, der Bodenbearbeitung, der Fruchtfolge und dem Erosionsschutz, die im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 in dieser Form erstmalig durchgeführt wird, erfolgt als Stichprobe auf der Grundlage eines mathematisch-statistischen Auswahlverfahrens bei ungefähr der Hälfte der Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Betriebe der Forstwirtschaft haben nur wenige Fragen zu beantworten.
Rücksendetermin für den ausgefüllten Erhebungsbogen ist der 19. März 2010. Der Gesetzgeber hat die Landwirtschaftszählung in allen Erhebungsteilen mit einer Auskunftspflicht belegt.
Die bisher üblichen Erfassungsgrenzen der Agrarstatistik werden ab der LZ 2010 angehoben, z. B. bei der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von 2 auf 5 Hektar, was vor allem Betrieben im Nebenerwerb und im Hobbybereich zugute kommt. Ein kleinerer Betrieb mit weniger als 5 Hektar ist dennoch auskunftspflichtig, wenn er über bestimmte Mindesterzeugungseinheiten verfügt.
An Verwaltungsdaten werden die Angaben zur Bodennutzung (Anbau auf dem Ackerland) aus der Agrarförderung übernommen, wie das in den vergangenen Jahren schon bei anderen Erhebungen erfolgte. Auch die Rinderbestände werden nicht mehr primär erfragt. Erstmals bietet das Statistische Amt die gesamte Landwirtschaftszählung als Online-Erhebung an.
Die Vertraulichkeit der betrieblichen Einzeldaten spielt eine besondere Rolle: Alle Angaben unterliegen der gesetzlich vorgeschriebenen statistischen Geheimhaltung. Es erfolgt eine strikte Trennung von Statistik und Verwaltungsvollzug. So werden zwar die Angaben aus der Agrarförderung im Statistischen Amt genutzt; eine Rückinformation an die Landwirtschaftsverwaltung (Ministerium, Ämter für Landwirtschaft) erfolgt nicht. Behörden und Ämter außerhalb des statistischen Systems erhalten keinerlei betriebsbezogene Einzeldaten.
Erste vorläufige Ergebnisse, u. a. zur Bodennutzung als einer Grundlage der Erntestatistik, werden bereits im Sommer 2010 vorliegen, weitere Ergebnisse Ende des Jahres. Diese veröffentlicht das Statistische Amt in Form von Statistischen Berichten, welche im Internet für den kostenlosen Download bzw. in gedruckter Fassung zur Verfügung gestellt werden.
Schon im Vorfeld der Landwirtschaftszählung, also noch vor dem Versand der Erhebungsunterlagen, können sich Interessenten im Internet unter
www.statistik-mv.de informieren. (statistik-mv)