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17.12.2015 | 13:05 | NEC-Richtlinie 

Ammoniak-Reduktionsziele bleiben weltfremd

Berlin - „Die Umweltminister der Europäischen Union haben mit ihrem gestern gefassten Beschluss bestätigt, dass die von der EU-Kommission geforderten Reduktionsziele für Ammoniak vollkommen überzogen waren und haben eine wichtige Korrektur der NEC-Richtlinie vorgenommen“, betonte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Einigung des EU-Umweltministerrates in Brüssel.

lAmmoniak-Emissionen
(c) proplanta
Die Umweltminister der EU haben sich für Deutschland auf ein Minderungsziel für Ammoniak bis 2030 in Höhe von 29 Prozent verständigt. „Dies ist im Vergleich zu den Plänen der EU-Kommission (Reduktion um 39 Prozent) und den Forderungen des Umweltausschusses im Europaparlament (minus 46 Prozent) aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung“, stellte der DBV fest. Wichtig sei zudem, dass auch die Umweltminister der EU gegen eine Aufnahme von Methan in den Zielkatalog der NEC-Richtlinie gestimmt hätten. „Damit setzt der Umweltrat ein wichtiges Zeichen gegen die von der EU-Kommission geplante Doppelregulierung in der europäischen Gesetzgebung“, erklärte der DBV. Methan ist ein Treibhausgas, das bereits in der Klima- und Energiepolitik der EU geregelt ist.

Auch nach der geringfügigen Anpassung bleibt das Reduktionsziel für die Ammoniak-Emissionen in Höhe von 29 Prozent im Vergleich zu den Zielen anderer Mitgliedstaaten unverhältnismäßig hoch. Die unterschiedliche Höhe der Minderungsziele zwischen den europäischen Mitgliedstaaten sei nach wie vor nicht zu vermitteln. Die Politik dürfe nicht sehenden Auges den Strukturwandel in der Landwirtschaft vorantreiben und die Weiterentwicklung tiergerechter Haltungsverfahren ausbremsen, kritisiert der DBV. Es sei nach wie vor davon auszugehen, dass ein solches Reduktionsziel nicht allein durch technische Maßnahmen zu erreichen sei. Gerade kleinere und mittlere Betriebe würden vermehrt zur Betriebsaufgabe gedrängt, weil sie die mit den geplanten Reduktionszielen verbundenen Verschärfungen bei der Lagerung, Ausbringung und Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern sowie bei der Abluftreinigung nicht mehr erfüllen könnten.

Die 28 europäischen Umweltminister haben am 16. Dezember 2015 ihre Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zu nationalen Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe - die so genannte NEC-Richtlinie - festgelegt. Anfang 2016 werden sich der EU-Umweltrat, das Europaparlament und die Europäische Kommission im Rahmen von Trilogverhandlungen über einen Kompromiss zur NEC-Richtlinie einigen müssen. Der DBV fordert die europäischen Institutionen dazu auf, sich auf realistische Minderungsziele für Ammoniak-Emissionen bis 2030 zu einigen und eine faire Lastenteilung innerhalb der EU sicherzustellen. Zudem mahnt der DBV an, die erhebliche Tragweite der NEC-Richtlinie für die Struktur und die Weiterentwicklung der europäischen Landwirtschaft zu berücksichtigen.
DBV
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