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15.08.2013 | 08:32 | Neues Mess- und Eichgesetz 

Amtliche Nacheichung gibt Landwirten Sicherheit

Berlin - Anlässlich der Verabschiedung des neuen Mess- und Eichgesetzes in Bundestag und Bundesrat zeigt sich der Deutsche Bauernverband (DBV) erleichtert über den Erhalt der amtlichen Nacheichung.

Messgerät beim Abnehmer
(c) proplanta
Während der über zwei Legislaturperioden dauernden Beratungen hatte sich der DBV stets für die Verlässlichkeit von Messgeräten, wie zum Beispiel Waagen, eingesetzt.

Von Beginn an forderte deshalb der DBV die Beibehaltung der unabhängigen amtlichen Kontrolle der Messgeräte. Wenn schon nicht zu verhindern ist, dass die amtliche Ersteichung durch ein Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt wird, wird die hoheitliche Kontrolle der Genauigkeit der Messgeräte wichtiger denn je, argumentierte der DBV bei diversen Anhörungen.

Da die Messgeräte in der Regel bei den Lieferanten oder den Abnehmern stehen, seien die Landwirte auf eine fehlerfreie Messtechnik angewiesen. Andernfalls drohten ungerechtfertigte Kostensteigerungen im Einkauf oder Einkommensverluste beim Verkauf.

Das nun verabschiedete Gesetz hält an der amtlichen Nacheichung fest, so der DBV. Dennoch bleibe das Thema relevant, denn es gilt darauf zu achten, dass die Qualität der Kontrolle von Messgeräten nicht durch untergesetzliche Regelungen unterlaufen werde. Eine Verlängerung der Eichfristen werde deshalb ebenso abgelehnt, wie ein Aufweichen der unabhängigen Kontrolle.

Zudem fordert der DBV eine Aufnahme aller im landwirtschaftlichen Geschäftsverkehr zum Einsatz kommenden Messgeräte in die Eichpflicht. (dbv)
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