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26.09.2012 | 10:12 | Pflichtversicherungsgesetz 

Anhänger dürfen weiterhin über Betriebshaftpflicht mitversichert werden

Berlin - Der Bundesrat hat am 21.09.2012 dem Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes zugestimmt.

Anhänger
(c) proplanta
Das Gesetz sieht auch eine Verlängerung der Ausnahme für landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen vom Pflichtversicherungsgesetz um zwei Jahre bis 2014 vor.

Dies hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) gefordert. Landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen können damit weiterhin in bewährter Weise über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert werden, was in der Regel einfacher und günstiger als im Rahmen einer Pflichtversicherung möglich ist.

Der DBV hatte sich bereits Ende 2007 erfolgreich gegen die Abschaffung der Ausnahme im Pflichtversicherungsgesetz für landwirtschaftliche Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen eingesetzt.

Die Ausnahme wurde damals um fünf Jahre verlängert, nun nochmals um zwei Jahre. Der Bauernverband hatte damals wie heute zu bedenken gegeben, dass eine neue Versicherungspflicht für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen eine unnötige finanzielle und bürokratische Belastung darstelle, die mit keinem Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist.

Die Einführung der Pflichtversicherung für diese Fahrzeuge hätte Mehrkosten von mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr für die Land- und Forstwirtschaft bedeutet. Ziel des DBV bleibt eine Entfristung der Regelung, um eine dauerhafte Ausnahme von der Pflichtversicherung zu erreichen. (dbv)
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