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06.04.2015 | 14:05 | Antibiotikaeinsatz 

Antibiotikamonitoring in der Nutztierhaltung: Fluch oder Segen?

Berlin - Ab sofort gibt es für die Landwirte zwei Datenbanken zur Erfassung und zum Vergleich des Antibiotikaeinsatzes bei Nutztieren.

Antibiotikamonitoring
Nachdem schon in der Vergangenheit das Arzneimittelgesetz nicht pragmatisch und praxisnah umgesetzt wurde, folge nun die nächste Bürokratiestufe. (c) proplanta
Landwirtschaft und Tierärzte hatten bereits 2012 ein Monitoring zum Antibiotikaeinsatz im Rahmen des QS-Systems aufgebaut. Daraus erhalten die Tierhalter vierteljährlich Zahlen zum Vergleich des Antibiotikaeinsatzes in ihrem Betrieb mit den Daten anderer Betriebe.

Nun hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erste Ergebnisse aus dem staatlichen Antibiotikamonitoring veröffentlicht. „Anhand der veröffentlichten Kennzahlen können die Tierhalter ihren Betrieb einordnen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes ergreifen.

Allerdings beschreiben die Kennzahlen die durchschnittlichen Behandlungstage pro Wirkstoff und lassen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Behandlungshäufigkeit zu. Auch sind die Indexzahlen nicht auf die Zahl der tatsächlich erzeugten Tiere, sondern auf den Durchschnittsbestand eines Betriebes bezogen. Deshalb sei ein Vergleich zwischen den Tier- und Nutzungsarten nur eingeschränkt möglich.

Nachdem schon in der Vergangenheit das Arzneimittelgesetz nicht pragmatisch und praxisnah umgesetzt worden ist, folge nun die nächste Bürokratiestufe, so der Deutsche Bauernverband (DBV).

Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass Betriebe mit Überschreitung der Kennzahl 1 (Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) dazu verpflichtet sind, in Zusammenarbeit mit einem Tierarzt die Ursachen für die überdurchschnittliche Antibiotikaanwendung zu prüfen und Maßnahmen zur Reduktion einzuleiten. Überschreitet ein Betrieb die Kennzahl 2 (Wert, unter dem 75 Prozent aller Therapiehäufigkeiten liegen) muss ein schriftlicher Plan zur Antibiotikaminimierung der zuständigen Behörde unaufgefordert übermittelt werden. Diese prüft den Plan und kann weitere Maßnahmen anordnen. (DBV)
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