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13.12.2007 | 14:30

Auch Hobbyhalter müssen in NRW Tierzahlen melden

Münster - Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden.

Meldepflicht für Hobbyhalter
(c) proplanta
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter gilt. Stichtag für die Meldung der Tierzahlen ist der 1. Januar 2008. Eine Ausnahme gilt nur für Rinderhalter, denn hier kann die Tierseuchenkasse NRW auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind.

Tierhalter, die bereits bei der Tierseuchenkasse bekannt sind, erhalten Ende Dezember automatisch einen Meldebogen. Wer keinen Meldebogen erhalten hat oder erstmals in diesem Jahr Tiere hält, muss seine Meldung formlos schriftlich bei der Tierseuchenkasse abgeben.

Werden die für das Beitragsjahr 2008 maßgeblichen Tierzahlen nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, wird für die Beitragserhebung die Tierzahl des Vorjahres herangezogen. Wer am 15. Februar des kommenden Jahres mehr als 49 Pferde, 49 Rinder, 99 Schweine, 49 Schafe oder Ziegen, 49 Stück Gehegewild, 999 Hühner, Gänse, Enten oder Truthühner oder zehn Bienenvölker hält, muss seinen Tierbestand auch zum 15. Februar melden, wenn sich bei einer dieser Tierarten der Bestand seit 1. Januar um mehr als zehn Prozent erhöht hat. (PD)

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