Die Abgeordneten lehnten am Mittwoch in Straßburg die Forderung nach einer Abschaffung der Alkoholanhebung durch die Zugabe von Zucker ab. Die Praxis, den Alkoholgehalt durch Rübenzucker zu erhöhen, gilt in Deutschland als traditionelle Methode der Weinherstellung.
Das Parlament stellte sich jedoch hinter einen Vorschlag der Kommission, wonach die Flaschenabfüllung außerhalb des eigentlichen Anbaugebietes künftig verboten werden sollte. Dies würde unter anderem Betriebe treffen, die für große deutsche Lebensmittel- Discounter ausländische Weine in Deutschland abfüllen. Der rheinland- pfälzische Europa-Abgeordnete Werner Langen forderte den Ministerrat auf, diesen Fehler zu reparieren. Die Agrarminister wollen am 17. Dezember über die Weinmarktreform beraten.
Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Alkoholanreicherung durch Zucker zu verbieten und nur noch die teurere Anreicherung mit Traubensaftkonzentrat zu erlauben. Zudem sollte der Alkoholgehalt nicht mehr um 3,5 sondern nur noch um 2,0 Prozentpunkte angehoben werden dürfen. Das EU-Parlament verlangte sowohl die Beibehaltung der Anreicherung mit Zucker als auch der bisherigen Obergrenzen.
Allerdings könnten die Alkoholhöchstwerte nach einer Überprüfung 2012 dann schrittweise auf zwei Prozentpunkte abgesenkt werden.
Die baden-württembergische CDU-Abgeordnete Elisabeth Jeggle forderte den Ministerrat auf, die Anreicherung des Weines den Änderungsvorschlägen des Parlaments entsprechend auch weiterhin zu erlauben. Den unterschiedlichen klimatischen Verhältnissen in der EU müsse Rechnung getragen werden. Der Europa-Abgeordnete Langen erklärte, dem Parlament sei es gelungen, «dem unbrauchbaren Kommissionsvorschlag die Zähne zu ziehen». (dpa)