Eine Mehrheit in der Länderkammer stimmte am Freitag in Berlin für eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, die Kriterien für die Ausweisung der sogenannten roten Gebiete festlegt und Vorgaben zu den Messstellen macht.
Um EU-Vorschriften zur
Nitratbelastung im Grundwasser künftig einzuhalten, hatte die schwarz-rote Koalition die Dünge-Vorgaben für Landwirte nach heftigem Streit verschärft. Andernfalls hätten hohe Strafzahlungen gedroht. Die Regeln sind bereits seit Mai in Kraft, die Vorgaben für die roten Gebiete fehlten aber noch. Aus Sicht von Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium werden die Vorgaben der EU damit voraussichtlich erfüllt.
Zuständig für die Festlegung der Gebiete sind die Bundesländer. Dass diese bisher dabei nicht einheitlich vorgingen, gehörte zu den Kritikpunkten etwa des Bauernverbands. Die Ausweisung der Gebiete muss nun mindestens alle vier Jahre überprüft werden, die dafür genutzten Daten dürfen nicht älter sein als vier Jahre. Künftig muss es mindestens eine
Messstelle für 50 Quadratkilometer Fläche geben. Die Länder haben jetzt bis Jahresende Zeit, die belasteten Gebiete neu auszuweisen.