Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. In der Antwort heißt es dazu, dass frei werdende „Flächen und häufig auch sonstige Produktionsfaktoren von benachbarten Betrieben strukturverbessernd weiter genutzt werden“.
Des Weiteren äußert sich die Regierung über die Hofnachfolge. Nach Ergebnissen der
Landwirtschaftszählung 2010 war die Fortführung landwirtschaftlicher Betriebe in 31 Prozent der Einzelunternehmen mit Betriebsinhabern ab einem Alter von 45 Jahren gesichert. In Haupterwerbsbetrieben habe dieser Anteil bei 37 Prozent gelegen.
Darunter hätten wiederum ein Anteil von 45 Prozent der Betriebe mit Inhabern zwischen 60 bis 64 Jahren eine Nachfolgeregelung getroffen. In den übrigen Betriebe sei laut Zählung die Hofnachfolge noch nicht geregelt. (hib/EIS)