Die Überweisung der Direktzahlungen an die Betriebe verschiebt sich in einigen Bundesländern. (c) proplanta
Er widersprach damit Medienberichten, dass man die Auszahlung keinesfalls noch in diesem Jahr hinbekomme. Den Angaben des Sprechers zufolge stellt der Bund aufgrund der gestiegenen Kreditzinsen eine Auszahlung der Direktzahlungen frühestens ab dem 28. Dezember 2023 in Aussicht.
Daneben habe die verspätete Einreichung des deutschen GAP-Strategieplans bei der EU-Kommission dazu geführt, dass die Vorgaben für die notwendige Anpassung der IT-Systeme erst sehr spät vorgelegen hätten, so dass sich die Bereitstellung der technischen Grundlagen für die Antragsbearbeitung verzögert habe. Unterdessen hat das sächsische Landwirtschaftsministerium eingeräumt, dass im Freistaat die Direktzahlungen und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Antragsjahr 2023 aus technischen Gründen nicht wie gewohnt im Dezember ausgezahlt werden.
Die Zahlungen sollen frühestmöglich, spätestens jedoch Ende Februar 2024 erfolgen, heißt es in Dresden. Das EU-Recht lege fest, dass die Auszahlungen zwischen Dezember des Antragsjahres und Juni des Folgejahres zu erfolgen haben. Der nun vorgesehene Termin liege somit rechtlich im frühen Bereich des Zeitkorridors, entspreche aber nicht dem gewohnten Termin, auf den sich die landwirtschaftlichen Unternehmen in ihrer Liquiditätsplanung eingerichtet hätten.
Bedauerlich und ärgerlich
Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther nannte die Verzögerung in höchstem Maße bedauerlich und ärgerlich. „Wir unternehmen alles, was möglich ist, um zur Auszahlung spätestens Ende Februar zu kommen und um entstehende Härten aufzufangen“, versicherte der Grünen-Politiker. Dafür sei man im Gespräch unter anderem mit Banken. Die frühzeitige Information über die Verzögerung ermögliche es den Betrieben, sich darauf einzustellen. Als Ursachen für die Verzögerung nannte der Minister zum einen die um zwei Jahre verspätete Verabschiedung und die deutlich gestiegene Komplexität der neuen GAP-Regelungen. Zum anderen schlage der Fachkräftemangel im IT-Bereich deutlich auf die notwendigen Anpassungen der Software an die neuen GAP-Regelungen durch.
Trauriger Höhepunkt
Unterdessen reagierte der Hessische Bauernverband (HBV) entsetzt auf die Ankündigung der Landesregierung, die Auszahlung der Direktzahlungen zum 27. und 28. Dezember zum jetzigen Zeitpunkt nicht zusichern zu können. Möglicherweise werde der Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe in Hessen erst im Januar oder Februar 2024 mit den Zahlungen rechnen können, befürchtet der Verband. „Wir sehen uns in unserer Kritik an der laienhaften Umsetzung der neuen Förderperiode ab 2023 mehr als bestätigt“, erklärte HBV-Präsident Karsten Schmal.
Für ihn ist das „der traurige Höhepunkt einer von Grund auf überkomplexen und fehlgesteuerten GAP-Förderperiode“. Das Zeitfenster, das die Landwirte zur Vorbereitung auf die neuen Förderregelungen hatten, sei viel zu kurz gewesen. Die Landwirtschaftsbehörden hätten viel zu kurze Vorbereitungszeiten zur Prüfung und Verarbeitung der eingegangenen Agraranträge gehabt. „Den Ländern fehlte von vornherein die erforderliche Vorlaufzeit, um notwendige Anpassungen der IT-Systeme vorzunehmen und verwaltungstechnische Maßnahmen zu treffen“, kritisierte Schmal. Die vor allem auf Bundesebene verschleppten Entscheidungen zum Start der Förderperiode seien Politikversagen, „die die Betriebe nun existenziell gefährden“, so der HBV-Präsident. Notwendig seien mindestens Teilzahlungen, selbst wenn nicht alle Prüfschritte gänzlich vollzogen werden könnten.