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Unwetter Ende Mai / Anfang Juni haben in landwirtschaftlichen Kulturen erhebliche Schäden verursacht. Äcker, Reben- und Obstanlagen wurden teilweise verwüstet und die Ernte des Jahres vernichtet. Die durch Sturm und
Hochwasser verursachten nichtversicherbaren Schäden belaufen sich auf rund zwei Millionen Euro und führten in Einzelfällen zu erheblichen finanziellen Einbußen in den landwirtschaftlichen Betrieben.
Die baden-württembergische Landesregierung hat deshalb heute die Anwendung der Richtlinie 'Unwetterhilfe Landwirtschaft' beschlossen, um die schlimmsten Schäden zu mildern. Geschädigte Landwirte können danach für Schäden bis 10.000 Euro einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent erhalten, was einer Entschädigung von maximal 3.000 Euro je Betrieb entspricht. Die Hilfe wird nicht für
Hagelschäden gewährt, da diese versicherbar sind.
Die Hilfe wird auf die betroffenen Landkreise Alb-Donau-Kreis, Hohenlohekreis, Rems-Murr-Kreis, Zollernalbkreis, Biberach, Göppingen, Heilbronn, Karlsruhe, Ludwigsburg, Reutlingen und Tübingen begrenzt. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Landratsämter. Die Anträge der Landwirte können dort ab der 30. Kalenderwoche gestellt werden. (PD)