(c) proplanta Diese beziehen sich einerseits auf Kälber bis zu einem Alter von einschließlich acht Wochen sowie auf die Gruppe von älteren Kälbern, Jungrindern und Altrindern. Zentrale Bausteine des Konzepts sind laut Ministerium Zäune unter anderem mit elektrifizierten Litzen sowie Herdenschutzhunde, die Behirtung und die Stallhaltung. Hinzu kommen eine kompakte Herdenführung, die Integration von wehrhaften Alttieren oder Muttertieren oder Lamas.
Die Betriebe können unter verschiedenen Maßnahmenkombinationen diejenige auswählen, die am ehesten zu den örtlichen Gegebenheiten und zu ihrer Wirtschaftsweise passen. Die neuen Vorgaben sollen auch der Definition von sogenannten Problemwölfen dienen. Habe ein Wolf diese Herdenschutzmaßnahmen nachweislich mindestens zweimal im engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang überwunden und sei es hierbei zu einer Schädigung gekommen, könne der Wolf nach Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme entnommen werden, so das Ministerium.
Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen werde umfangreich finanziell gefördert. Außerdem biete die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) eine kostenlose und umfangreiche Beratung an. Begleitet wird das Konzept von einem Modellprojekt des BLHV, des Naturparks Südschwarzwald und ausgewählten Modellbetrieben, um die Maßnahmen in der Praxis zu erproben und weiterzuentwickeln.
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