Bis zum 22. November können sich Beratungsorganisationen für die entsprechenden Module bewerben. Die Ausschreibung wurde am Mittwoch (19.10.) auf der europäischen Plattform Tenders Electronic Daily (TED) eingestellt.
Die Vergabeunterlagen dazu sind unter www.tender24.de abrufbar. Interessierte Beratungsorganisationen müssen ihren Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen auf der Vergabeplattform einreichen. In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens werden geeignete Bewerber dann zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Das Ministerium hat nach eigenen Angaben die Beratungsmodule für die neue Förderperiode weiterentwickelt und auch neue hinzugefügt.
„Landwirtschaftliche Unternehmen können aus der Vielzahl der Beratungsmodule das für sie passende Angebot auswählen und dann mit einer dafür zugelassenen Beratungsorganisation ihrer Wahl einen Beratungsvertrag abschließen“, erläuterte Ressortchef Peter Hauk. Auf dieser Grundlage erhalte das landwirtschaftliche Unternehmen eine mit EU-, Bundes- und Landesmitteln geförderte und qualitativ hochwertige Beratungsleistung, wobei die Abwicklung der Förderung durch die Beratungsorganisation erfolge.
Laut
Hauk können die landwirtschaftlichen Unternehmen noch bis Ende 2022 Beratungsverträge mit den in der aktuellen Förderperiode zugelassenen Beratungsorganisationen abschließen. Diese Beratungen könnten anschließend regulär durchgeführt werden, auch noch 2023. Um möglichst vielen landwirtschaftlichen Unternehmen eine qualifizierte, unabhängige und betriebsindividuelle Beratung anbieten zu können, gibt es in Baden-Württemberg seit 2015 das Beratungssystem Beratung.Zukunft.Land. Das Angebot richtet sich an Unternehmen aus den Bereichen Landwirtschaft, Wein-, Obst und Gartenbau. (www.beratung-bw.de abrufbar)