maximilian schrieb am 01.03.2024 17:44 Uhr | (1) (1) |
Hallo agricola, die Norm für das Eigentumsrecht ist Art. 14 I und II GG.
Wo wird konkret jenseits dieser Norm verpflichtet ??
Der Biber ist als eine wildlebende Tierart Teil der natürlichen Lebensgrundlagen, die ebenfalls vom GG in Art. 20a geschützt werden.
Wo konkurrierende Grundrechte aufeinandertreffen, greift das Prinzip der praktischen Konkordanz des Bundesverfassungsgerichts beim Ausgleich, sodass keines der beiden konkurrierenden Grundrechte unverhältnismäßig zurückgedrängt wird.
maximilian schrieb am 01.03.2024 17:40 Uhr | (1) (1) |
Hallo agricola, in Bayern werden, soweit ich weiß Biberschäden entschädigt.
Wenn das in BE nicht der Fall ist, dürfte wohl der BW-Landwirtschaftsminister von der CDU ihr geeigneter Ansprechpartner sein.
Sachargumente anstatt persönlicher Angriffe würden Ihren Intellekt glänzen lassen
agricola pro agricolas schrieb am 28.02.2024 14:23 Uhr | (14) (2) |
Werter Tur Tur MAXImilian, Sie wissen nix bis maximal viel zu wenig; realisieren das aber leider nicht.
Im Ländle werden Biberschäden nicht entschädigt - ganz im Gegenteil...
maximilian schrieb am 27.02.2024 21:41 Uhr | (2) (8) |
Das Renaturierungsgesetz der EU wurde von der Mehrheit der demokratisch gewählten EU-Abgeordneten angenommen.
Es dient der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Dem Artensterben Einhalt zu gebieten dient auch den Landwirten, weil so auch die Bestäuber, also die Insekten mehr Schutz erfahren werden. Angesichts der enormen landwirtschaftlichen Exporte ist das Gerede von einer Gefährdung der Lebensmittelversorgung nichts als dummes Geschwätz der Vertreter der Agrarindustrie, das vom "gemeinen Bäuerlein" nachgeplappert wird.
maximilian schrieb am 27.02.2024 18:31 Uhr | (2) (9) |
Hallo agricola!
Soweit ich weiß, werden Biberschäden entschädigt.
Die Tätigkeit des Bibers ist Natur, also höhere Gewalt.
Umgekehrt müssen die Bürger den Schaden an der biologischen Vielfalt hinnehmen, den die konventionelle Landwirtschaft durch das von ihr verursachte Artensterben hinnehmen. Weit mehr als es für die sichere Lebensmittelversorgung notwendig wäre, weil ein sehr großer Anteil der erzeugten tierischen Lebensmittel in der Welt exportiert wird; aber nicht in Hungergebiete. Der Biber ist eine Bereicherung, keine Wertverlust. Der Biber besiedelt nicht die gesamte Fläche, sondern nur einen wassernahen Teil. Außerdem gibt es Möglichkeiten, den Biber umzusiedeln. Dass ausgerechnet das Siedlungsareal eines Bibers einzig als Gegenwert für einen Hausbau herhalten soll, ist absurd.
Wenn ich die Wahl hätte, dann lieber einen Biber als Nachbarn, als einen nach Schweinegülle stinkenden konventionellen Bauernhof. Womöglich ein Ferkelerzeuger, der das Qualhormon PMSG seinen Sauen spritzt.
Oder, noch schlimmer, ein konventioneller Bauer mit er kriminellen Qualhaltung der länger andauernden Anbindung von Milchkühen und Rindern, deren Rohmilch nicht ohne Kennzeichnung zu Lebensmitteln für Endverbraucher verarbeitet werden darf.
agricola pro agricolas schrieb am 27.02.2024 08:22 Uhr | (21) (4) |
Wer neben einer natürlichen Vorflut, einem kleinen Bachlauf, Flächen im Eigentum hält, muss entschädigungsfrei(!) dulden, dass der Biber sich eben selbiger ermächtigt.
Dadurch entsteht flugs ein grandioser Wertverlust, Flächen mit einem ursprünglichen Verkehrswert von 3,00-4,00 €/qm müssen infolge dieser natürlichen Renaturierung eine Korrektur hinnehmen, dass eben ein solche Biber-Burg allenfalls noch mit 0,30 Cent/qm veranschlagt werden kann. Entschädigungen finden allenfalls auf Basis letzteren Verkehrswertes statt, sofern sich überhaupt noch ein Interessent finden lässt.
Wenn auf diesen Flächen dingliche Absicherungen im Grundbuch eingetragen sind im Rahmen der Finanzierung fürs eigene kleine Häuschen, wird sich der betroffene Kreditnehmer einer entsprechenden Wertanpassung im bestehenden Vertragsverhältnis nicht entziehen können. Es gibt wohl kaum ein Bankinstitut, das sein Vertragswerk nicht „wasserdicht“ abgesichert hätte, insofern findet wohl auch zügig eine entsprechende Wertbereinigung statt.
Hier offenbart sich generell, wie schmerzhaft es entarten kann, wenn Eigentum wieder einmal jenseits der Norm verpflichtet.
...Im Laufe dieser Woche soll im EU-Parlament über ein umstrittenes Naturschutzvorhaben der Union in Straßburg abgestimmt, dasselbe final abgesegnet werden. Auf Grundlage dessen sollen Mitgliedsstaaten dazu verdonnert werden, einen Teil der Ökosysteme zu Lande wie im Wasser in einen möglichst natürlichen Zustand zurückzuführen. Noch wimmelt es im entsprechenden Gesetzestext wohl von „flexiblen“ Formulierungen, Ausnahmen und Notbremsen. In Summe bleibt aber wohl zu befürchten, dass man administrativ bindend wieder einmal Hand anlegt, um den betroffenen Flächeneigentümern einen grandiosen Werteverfall entschädigungslos zumuten zu dürfen.
Und da wundert ihr euch, dass mittlerweile auch die aufgewachten Flächeneigentümer mit auf die Straßen ziehen....!?
Es erstaunt daher nicht, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Bauernprosteste die Nervosität gerade in Reihen der Grünen extrem ansteigt...