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06.12.2023 | 09:39 | Verspätete Auszahlung von EU-Geldern 

Bauern warten auf EU-Gelder und sollen Nachteilsausgleich bekommen

Dresden - Die sächsischen Landwirte sollen für verspätet ausgezahlte EU-Gelder einen Nachteilsausgleich bekommen. Darauf hat sich das sächsische Kabinett am Dienstag verständigt.

EU-Gelder Landwirtschaft
(c) proplanta
Der Ausgleich soll einmalig und pauschalisiert ausgezahlt werden, hieß es. Die Pauschale werde standardisiert ermittelt und decke Kosten etwa für Zinslasten etwaiger Überbrückungskredite, Stundungsgebühren oder gegebenenfalls anfallende Beratungsleistungen. Noch sei unklar, wie viele Betriebe einen Antrag auf einen solchen Ausgleich stellen.

Konkret geht es in dem Fall um Direktzahlungen der EU. Sie werden in Sachsen üblicherweise am Jahresende ausgezahlt - insgesamt rund 241 Millionen Euro für etwa 7.000 Betriebe. Ende Oktober hatte das Agrarministerium eingeräumt, dass es wegen Problemen bei der Softwareanpassung wohl erst im Februar dazu kommt. Das Ministerium machte geltend, dass Regelungen zur gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union von 2023 an grundlegend verändert wurden und es an IT-Fachkräften für die Softwareanpassungen mangele.

Beim Landesbauernverband und anderen Interessenvertretungen der Landwirte löste die Verzögerung Protest und Unmut auf. Sie verwiesen darauf, dass Landwirte gerade am Jahresende viele Rechnungen zu begleichen haben, auch Pachten, Versicherungen und Beiträge für die Berufsgenossenschaft. Für einzelne Betriebe gehe es um die Existenz.

«Die Agrarförderung gerade im Bereich der Direktzahlungen ist mittlerweile hoch kompliziert», warb Günther am Dienstag noch einmal um Verständnis. Die vielen neuen und spät beschlossenen Regelungen mussten in die Antragssoftware integriert werden. Aus technischen Gründen und wegen des Fachkräftemangels verzögere sich das Verfahren. «Das ist bedauerlich. Daher haben wir mit dem Nachteilsausgleich eine Lösung gefunden, die mögliche Belastungen der Landwirtschaftsbetriebe kompensiert. Gleichzeitig arbeiten wir mit oberster Priorität an einer möglichst schnellen Auszahlung.»

Der Nachteilsausgleich soll erst gezahlt werden, wenn die ausstehenden Direktzahlungen geflossen sind, teilte Günther weiter mit. Im Ergebnis werde man ein Prozent der Summe der Direktzahlungen dafür bereitstellen.
dpa/sn
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