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17.12.2009 | 19:46 | Erosion 

Besserer Erosionsschutz ab 2010 für Ackerflächen

Magdeburg -  Die Landwirte Sachsen-Anhalts müssen sich ab 2010 auf neue gesetzliche Regelungen zum Erosionsschutz einstellen.

Erosionsschutz
(c) proplanta
Die bisherigen Vorgaben zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung gelten nur noch bis zum 30. Juni 2010.

Dafür wurden die landwirtschaftlich genutzten Flächen nach dem Grad ihrer Wasser- oder Winderosionsgefährdung eingeteilt, teilte heute das Landwirtschaftsministerium mit. Gesetzliche Grundlage dafür sind eine Bundesverordnung (Zweiten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung) sowie eine darauf basierende Landesverordnung. Für die Wassererosion wurden zwei Gefährdungsklassen, für die Winderosion eine Gefährdungsklasse ausgewiesen. Je nach Gefährdungsgrad sind ab dem 1. Juli 2010 spezielle Bewirtschaftungsmaßnahmen, die sich aus der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung ergeben, einzuhalten.

So dürfen beispielsweise Ackerflächen in der Wassererosionsgefährdungsstufe 1 und 2 zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Februar nicht gepflügt werden. In der Gefährdungsstufe 1 ist ferner das Pflügen nach Ernte der Vorfrucht nur bei Aussaat vor dem 1. Dezember, in der Gefährdungsstufe 2 zwischen dem 16. Februar und dem 30. November nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat gestattet.

Winderosionsgefährdete Ackerflächen dürfen nur bei Aussaat vor dem 1. März gepflügt werden, danach nur bei unmittelbar folgender Aussaat. Für Reihenkulturen mit Reihenabständen größer 45 Zentimeter, die Anlage von Grünstreifen oder den Kartoffelanbau sind, gelten Sonderregelungen.    Für erosionsgefährdete Ackerflächen, die im Rahmen von Agrarumweltprogrammen bereits in Fördermaßnahmen zum Erosionsschutz (Mulchsaatverfahren) eingebunden sind, gelten die Vorgaben nicht.

Ab Mitte Dezember können sich Landwirte über das Auskunftssystem AgroView-Online (AVO) im Internet unter www.invekos.sachsen-anhalt.de über die Betroffenheit ihrer Flächen informieren.

Die Landwirte werden außerdem im Zuge des Antragsverfahrens 2010 über den Status ihrer Flächen informiert. Näher Auskünfte erteilen die Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) sowie die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) ab Mitte Januar 2010. (PD)
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