„Das war ein notwendiger Schritt und ist ein Hoffnungszeichen für die
Fleischwirtschaft in Deutschland“, sagte DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp. Er betonte jedoch, dass dieses Ergebnis nicht die ideale und vom
Raiffeisenverband favorisierte Lösung sei.
„Die Fristverlängerung wahrt für unsere Mitgliedsunternehmen und die gesamte Fleischwirtschaft in Deutschland die
Wettbewerbsfähigkeit mit anderen EU-Ländern, wenn auch nur vorerst. Die Genossenschaften haben seit 2010 in enger Kooperation mit Wissenschaftlern intensiv nach Alternativen gesucht. Zudem haben wir seit 2016 das Bundesministerium immer wieder darauf hingewiesen, welche Umsetzungsprobleme es bei den verfügbaren Alternativen gibt und welche anderen Lösungen nötig wären. Kurz vor Ablauf der Frist haben wir nun für alle Beteiligten die schlechteste Lösung – einen Aufschub“, so Holzenkamp.
Mit der Fristverlängerung endeten nicht die notwendigen Bemühungen der Branche, der Bundesregierung und der Wissenschaft. DRV-Präsident Holzenkamp: „Der Sektor muss die gewonnene Zeit nutzen, auch für die Entwicklung der Lokalanästhesie. Es muss möglich werden, dass ein geschulter Landwirt dem Tier das Betäubungsmittel vor dem Eingriff verabreicht.“