Zum einen gelte es, so der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse, Gerhard Schulz, die Entschädigungszahlungen für die Gemüsebauern auf alle Salatarten auszudehnen. Derzeit sind nur bestimmte Salatarten berücksichtigt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Robert Koch Institut hatten jedoch für alle Blattsalate eine Verzehrswarnung ausgesprochen und damit waren alle Salatarten nicht verkäuflich, sagte Schulz. Deshalb fordere der BOG eine Ausdehnung auf alle Salatarten, die im Verständnis der Verbraucher zu den Salaten gehören, wie unter anderem Rucolo, Feldsalat, Chinkohl.
Hierfür, so Schulz weiter, bedarf es einer Regelung, die entweder die europäische Regelung erweitert oder aber eine Regelung über den Bund, der eine Entschädigung auch weitergehender Erzeugnisse ermöglicht.
Darüber hinaus gelte es zu verhindern, dass die jetzigen Entschädigungssätze, die lediglich 50 Prozent des durchschnittlichen Marktpreises in der Europäischen Union betragen, nicht noch weiter abgesenkt werden. Es stehe zu befürchten, dass bei Überschreitung der 210-Millionen Euro-Grenze die Ausgleichszahlungen prozentual gekürzt werden. Der BOG lehne mit Nachdruck eine solche mögliche Kürzung ab und fordert, dass zumindest die jetzt festgelegten Sätze von 33,20 Euro pro 100 kg Tomaten, 38,90 Euro pro 100 kg Salaten und 24,00 Euro pro 100 kg Gurken ohne Abzüge an die Geschädigten ausgezahlt würden. Sofern das Finanzvolumen von 210 Millionen Euro nicht ausreicht, bedarf es einer entsprechenden finanziellen Aufstockung, fordert Schulz. Ebenso fordert der BOG, dass nunmehr schnell und unbürokratisch die Zahlungen und Entschädigungen für die Erzeuger abgewickelt werden. (dbv)
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