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13.10.2016 | 09:29 | Kulturlandschaftsprogramm 

Brandenburg und Berlin: Veränderungen zum KULAP-Antrag 2017

Potsdam - Die Förderung nach dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) wurde in den Ländern Brandenburg und Berlin mit Beginn der neuen Förderperiode im Jahr 2015 sehr gut angenommen.

Kulturlandschaftsprogramm 2017
(c) proplanta
Derzeit steht die sogenannte Herbstantragstellung an, bei der Neu-, Erweiterungs- und Änderungsanträge für das Jahr 2017 gestellt werden können.

Im Entwicklungsplan für den ländlichen Raum der Länder Brandenburg und Berlin werden die Ziele der Förderung verankert und von der EU bestätigt.

Unter dem Dach des Kulturlandschaftsprogramms bietet das Land eine Reihe Förderprogramme an. Gefördert werden Maßnahmen, die in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten und unterstützen.

Ziel ist, zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraums, der Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beizutragen.

Bei einigen KULAP-Programmen konnten die Ziele des mit Wirtschafts- und Sozialpartnern im Land vereinbarten Entwicklungsplans, der bis zum Ende der EU-Förderperiode im Jahr 2020 ausgerichtet ist, bereits jetzt erreicht werden.

Eine Neuantragstellung ist daher nicht mehr möglich.

Das trifft auf die Förderprogramme Grünlandextensivierung, Heiden und Trockenrasen sowie die Umwandlung beziehungsweise Nutzung von Ackerland in / als Grünland zu. Eine Änderung beziehungsweise Erweiterung der bisherigen Antragsflächen bleibt erlaubt. Flächenerweiterungen werden bis zu einem Umfang von 20 Prozent zugelassen.

Alle anderen Programme, inklusive das Förderprogramm Ökologischer Landbau, können weiterhin uneingeschränkt beantragt werden.
mlul-brandenburg
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