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02.04.2023 | 11:38 | RED III-Richtline 

Brennholz wird weiterhin als nachhaltig eingestuft

Brüssel - ie europäische Holzindustrie dürfte über die am Donnerstag (30.3.) in Brüssel getroffene politische Übereinkunft im Trilog aus Kommission, Rat und EU-Parlament zur Novellierung der Richtlinie über erneuerbare Energien (REDIII) erleichtert sein.

Brennholz
Kommission sowie Rat und Parlament einigen sich auf Beibehaltung der Förderfähigkeit - Allerdings keine Beihilfen für Energie aus Sägeholz und Furnierholz - Gleiches gilt für industrielles Rundholz sowie Stümpfe und Wurzeln. (c) proplanta
Anders als vom Umweltausschuss und später in abgeschwächter Form vom Europäischen Parlament zunächst gefordert, soll es bei der Nutzung von Brennholz nur wenige Einschränkungen geben. Wie die Kommission berichtete, heißt dies konkret, dass Brennholz grundsätzlich auch weiterhin als erneuerbare Energie eingestuft wird und deren Nutzung weiterhin subventioniert werden darf.

Finanzielle Unterstützung für Energie, die durch die Verwendung von Sägeholz, Furnierholz, industriellem Rundholz sowie Stümpfen und Wurzeln erzeugt wird, ist gemäß der Brüsseler Behörde verboten. Darüber hinaus darf Waldbiomasse künftig nur noch aus Gebieten stammen, die aus Sicht der biologischen Vielfalt und des Kohlenstoffbestandes besonders wichtig sind. Darüber hinaus legen die vereinbarten Regeln fest, dass das Holzsubstrat entsprechend des höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden muss.

Konkret bedeutet dies unter anderem eine verpflichtende Kaskadennutzung. Die erzielte vorläufige politische Übereinkunft muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Union veröffentlicht und treten dann in Kraft.

Deutlich mehr erneuerbare Energien

Des Weiteren wird im Rahmen von RED III beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Gas gegeben. So soll der Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch in der EU bis 2030 rechtlich verbindlich auf mindestens 42,5 % angehoben werden. Angestrebt werden soll sogar ein Anteil von 45 %. Bisher war gemäß der aktuell gültigen RED II ein Anteil von 32 % anvisiert worden.

Laut Kommission ist es das oberste Ziel dieser neuen Wegmarken, einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen zu leisten. Bis Ende dieses Jahrzehnts sollen bekanntlich 55 % im Vergleich zum Jahr 1990 eingespart werden. Nach der bisher geltenden Gesetzgebung laut RED II ist die EU verpflichtet, bis 2030 mindestens 32 % ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.

Mehr grüner Wasserstoff

Der Trilog hat sich laut Kommission zudem darauf verständigt, die Industrie erstmals in die Richtlinie mit einzubeziehen. Beispielsweise soll hier der jährliche Anstieg der Nutzung erneuerbarer Energien verbindlich mindestens 1,6 % pro Jahr betragen. Der Anteil an grünem Wasserstoff am gesamten Wasserstoffverbrauch muss bis 2030 auf 42 % steigen.

Bis zu diesem Zieljahr soll außerdem der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor auf 29 % steigen. Zugleich muss der Beitrag des Verkehrs zur Treibhausgasreduzierung mindestens 14,5 % betragen. Darüber hinaus soll der Anteil für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs insgesamt 5,5 % betragen. Ein Mindestanteil von 1 % soll ausschließlich auf erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs entfallen.

Lob von der Bundesregierung

Bei Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck stieß die Einigung auf großes Lob. „Die heutigen Beschlüsse sind ein riesiger Erfolg für die Europäische Union. In ganz Europa steigt nun das Tempo bei der Energiewende, auch um schneller unabhängig von fossilen Importen zu werden“, erklärte der Grünen-Politiker. Mit der deutlichen Anhebung des bisherigen Erneuerbaren-Ziels auf 45 % verdopple sich die Ausbaugeschwindigkeit zwischen 2020 und 2030.

Schwieriges Umfeld

Insgesamt zufrieden äußert sich auch der Berichterstatter des Umweltausschusses für RED III, Nils Torvalds. Der Finne räumte ein, dass die Verhandlungen in einem schwierigen Umfeld stattgefunden hätten. So habe der Krieg in der Ukraine dazu geführt, dass die Verhandlungsparteien ihre Positionen immer wieder geändert hätten. Trotzdem habe man es am Ende geschafft, ein Ergebnis zu erzielen, das für alle Verhandlungsparteien akzeptabel sei, so Torvalds. Gleichzeitig sei sichergestellt worden, dass die EU ihre Klimaverpflichtungen einhalten könne, betonte der Abgeordnete der liberalen Fraktion Renew Europe (RE).

Kritik aus dem EU-Parlament

Seine Enttäuschung nicht verbergen konnte hingegen der Schattenberichterstatter der Grünen/EFA, Martin Häusling. Der Parteifreund von Wirtschaftsminister Habeck beklagte vor allem, dass die energetische großtechnische Nutzung von Holz in Kraftwerken auf EU-Ebene „leider weiterhin pauschal als klimaneutral gewertet“ werde. Laut dem grünen Abgeordneten heißt dies, dass alle Länder, die auf Holzverbrennung statt auf Solar- und Windkraft setzen, dies sogar unter ihrem nationalen „Erneuerbaren-Mix“ verbuchen können. Zudem moniert der Agrarsprecher seiner Fraktion, dass die Verbrennung von Holz in industriellen Kraftwerken weiterhin subventioniert werde.

Kein ehrlicher Blick

Tiemo Wölken, S&D-Sprecher im Umweltausschuss, zeigte sich ebenfalls enttäuscht darüber, dass die Kategorien von Biomasse, die für die RED-Ziele in Frage kommen, nicht weiter eingeschränkt werden konnten. Leider seien die Mitgliedsstaaten nicht länger bereit gewesen, einen ehrlichen Blick auf die vielfach nicht nachhaltige Nutzung von Waldbiomasse zu werfen. „Mit der Einigung über die Begrenzung der finanziellen Unterstützung haben wir einen Anfang gemacht, aber die Nutzung von Biomasse muss in Zukunft erneut kritisch geprüft werden“, konstatierte der SPD-Politiker.
AgE
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