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07.04.2024 | 14:43 | EU-Agrarpolitik 

Brüssel: Einigung zu Handelsrestriktionen für die Ukraine erwartet

Brüssel - Das Brüsseler Parkett wird sich zu Beginn der zweiten Aprilwoche ein weiteres Mal mit den autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine auseinandersetzen.

EU-Agrarpolitik
(c) proplanta
Dabei steht die Frage im Raum, ob sich der Trilog aus Kommission, Rat und EU-Parlament diesmal auf eine mehrheitsfähige Position verständigen kann. Am Montagnachmittag (8.9.) treffen sich die Vertreter der drei Organe um die bereits in der Nacht vom 19. auf den 20. März eigentlich gefundene Übereinkunft nachzuverhandeln.

Wie Diplomatenkreise gegenüber AGRA-EUROPE bestätigen, wird sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) nur wenige Stunden danach treffen, um die dann erwartete neuerliche Übereinkunft abzusegnen. Am Dienstag (9.4.) will dann der Handelsausschuss des Europaparlaments zumindest vorläufig grünes Licht geben. Eine endgültige Bestätigung des Plenums wird zwischen dem 22. und 25. April erwartet. Dies ist die letzte Plenarsitzungswoche vor der Europawahl vom 6. bis 9. Juni.

Grund für die sehr eng getakteten Termine ist, dass die kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine in Kraft getretenen autonomen Handelsmaßnahmen am 5. Juni auslaufen. Für die Verzögerung des neuen Beschlusses ist maßgeblich Frankreich verantwortlich, das den zunächst gefundenen Trilog-Kompromiss abgelehnt hatte. Nachdem Paris dann dem Vorschlag, für Eier, Zucker und Geflügelfleisch eine „Notbremse“ einzuführen, wie die Mehrheit im COREPER zunächst gefolgt war, zeigte es sich mit den weiteren vereinbarten Verschärfungen dann aber nicht mehr einverstanden.

Was macht Paris?

Auf Druck des Europaparlaments hatte man sich darauf hin verständigt, zusätzlich auch die Einfuhr von Mais, Hafer, Getreideschrot beziehungsweise Grütze sowie Honig zu deckeln. Konkret heißt das, sobald die Einfuhren das Durchschnittsniveau der Importmengen von 2022 und 2023 überschreiten, greifen EU-Zölle. Nach der Trilog-Einigung forderten die EU-Botschafter dann mehrheitlich aber, den Bezugszeitraum auf die zweite Jahreshälfte von 2021 auszudehnen.

Beobachter in Brüssel erwarten, dass so auch der Trilog-Kompromiss aussehen wird. Schließlich hatte das EU-Parlament gefordert, den Bezugszeitraum auf das gesamte Jahr 2021 auszudehnen. Eine Zustimmung des französischen Botschafters könnte dennoch ausbleiben, da eine Aufnahme von Weizen und Gerste, wie zuletzt von Paris gefordert, wohl nicht kommt.

Agrarminister sprechen über Proteinstrategie

Darüber hinaus stehen im sogenannten Mini-Plenum des Europaparlaments am Mittwoch (10.04.) weitere Entscheidungen an. So wird über die Trilog-Einigung zu den sogenannten „EU-Frühstücksrichtlinien“ abgestimmt. Diese regeln unter anderem die Kennzeichnung von Honig, Marmeladen und Fruchtsäften neu. Am selben Tag werden die Volksvertreter außerdem zur Übereinkunft zum Carbon Farming ihr Votum abgeben. Den Landwirten soll es ermöglicht werden, etwa für das Anreichern von Kohlenstoff in den Böden entlohnt zu werden. Schließlich werden die Abgeordneten ihre Position zur EU-Bodenrichtlinie für die darauffolgenden Verhandlungen mit dem Rat beschließen.

Belgien hält zu Beginn der Woche eine informelle Ratstagung der Agrarminister in Limburg ab. Dabei soll am Dienstag (9.4.) auch über die strategische Autonomie der EU bei Proteinen diskutiert werden.
AgE
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