Der Handelsverband setzt sich seit vielen Jahren für diesen Schritt ein. (c) proplanta
Er kündigte an, dass ab 2025 keine Umsatzsteuer mehr anfallen soll, wenn Lebensmittel an Einrichtungen gespendet werden, die mildtätige Zwecke verfolgen. Bislang muss in dem Alpenland ein Lebensmittelhändler Umsatzsteuer zahlen, wenn er Ware für Spendenzwecke entnimmt.
Der Handelsverband begrüßte die Ankündigung des Finanzministers. Der Verband setzt sich nach eigenen Angaben schon seit Jahren für den Wegfall dieser Steuerpflicht und für freiwillige Initiativen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ein.
Im rechtlichen Graubereich Dem Verband zufolge ist der Handel in Österreich derzeit steuer- und lebensmittelrechtlich gezwungen, bei der Weitergabe von Nahrungsgütern in einem Graubereich zu agieren. Lebensmittel müssten vor der Weitergabe als Verderb deklariert werden, um die Vorsteuer anwenden zu können.
Die Bedingung dafür wäre allerdings, dass die Waren nicht mehr verkäuflich beziehungsweise verkehrstauglich sind. Damit dürften sie aber auch nicht mehr über Sozialeinrichtungen in Verkehr gebracht werden. „Dieser rechtliche Graubereich wird nun erfreulicherweise klar geregelt, indem Lebensmittelspenden an gemeinnützige Organisationen von der Umsatzsteuer befreit werden“, so der Geschäftsführer des Handelsverbandes, Rainer Will.
Spendenaufkommen verdreifacht
Will wies darauf hin, dass sich in Österreich das Spendenaufkommen bei Lebensmitteln im vergangenen Jahrzehnt verdreifacht habe; der Handel spende jährlich rund 20.000 Tonnen Lebensmittel an Sozialeinrichtungen. Damit sei die Branche im internationalen Vergleich ein absoluter Vorreiter. Allerdings sei auch der Bedarf durch die Teuerung um 25% gestiegen. Darüber hinaus würden 10.000 Tonnen an nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln zur Futtermittelherstellung genutzt.
Laut dem Geschäftsführer sind der Einzel- und der Großhandel für weniger als 9% der gesamten Lebensmittelverschwendung verantwortlich. „Lebensmittel werden bei uns nur dann entsorgt, wenn sie nicht mehr für den Verzehr geeignet sind und auch nicht mehr zu Futtermitteln verarbeitet werden können. Das betrifft im Schnitt weniger als 0,5% des Gesamtsortiments“, hob Will hervor.