Die Richter prüfen seit Mittwoch, ob die Gemeinde Heidesee Teile des Grundstücks an den Alteigentümer zurückgeben muss. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob dieser im Zuge der ostdeutschen
Bodenreform rechtmäßig enteignet wurde. Ob die Richter noch am selben Tag ihr Urteil sprechen, war nach Angaben einer Sprecherin zunächst unklar.
Der Sohn des früheren Gutsherrn hatte 1990 nach der Wiedervereinigung vermögensrechtliche Ansprüche geltend gemacht. Sein Vater hatte die etwa 300 Hektar große Anlage in den 1920er Jahren erworben und eine florierende Holzwirtschaft betrieben. Im April 1945 wurde er während eines Verhörs von der Gestapo erschossen. Seine Frau, eine Jüdin, und sein Sohn überlebten den Nazi-Terror. Erst nach der Besetzung des Guts durch sowjetische Truppen kehrten die beiden zurück. Im Zuge der Bodenreform wurde die Anlage 1945/46 enteignet.
Die Gemeinde Heidesee wehrt sich gegen die Rückübertragung von vier Grundstücken, die früher zu dem Gut etwa 60 Kilometer südwestlich von Berlin gehörten. Vor dem Verwaltungsgericht Cottbus war die Kommune erfolgreich. Mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde erkämpfte der Alteigentümer jedoch, dass das Bundesgericht das Urteil vom Februar 2013 überprüft. (dpa/bb)