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14.04.2024 | 14:57 | Bodenpolitik 

BVVG: Alteigentümer schlagen Alarm

Berlin - Die Opfer der Bodenreform zwischen 1945 und 1949 in Ostdeutschland fürchten um ihre gesetzlichen Ausgleichsansprüche.

BVVG-Flächen in Ostdeutschland
Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen ist gegen eine Flächenübertragung auf das Nationale Naturerbe oder an die Länder. (c) proplanta
Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) als Interessenverband der Alteigentümer warnt davor, die verbliebenen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgsesellschaft (BVVG) dem Nationalen Naturerbe oder möglicherweise den neuen Ländern zu übertragen. Dies käme der AfA zufolge einer abermaligen Enteignung der Bodenreformopfer gleich.

„Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, ihren Verpflichtungen gegenüber den EALG-Berechtigten vollständig nachzukommen“, erklärte der AfA-Vorsitzende Dr. Eberhardt Kühne am Mittwoch (10.4.) in Berlin.

Gemäß dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) bestehende Ansprüche auf Erwerb von Wald könne die BVVG bereits seit Jahren nicht mehr erfüllen, so Kühne. Als Ursache sieht er, dass die BVVG in den vergangenen 30 Jahren Wald an den Ansprüchen der EALG-Berechtigten vorbei an Dritte verkauft habe. „Die geringfügigen Flächenerwerbsrechte der Alteigentümer müssen als Teil ihrer Ausgleichsleistung vollständig erfüllt werden“, mahnte der AfA-Vorsitzende. Sie dürften nicht durch weitere Übertragungen von BVVG-Flächen unterlaufen werden.

Keine Zahlen über Ansprüche auf Ausgleichsleistung

Kühne warf dem Bund vor, er breche seine von allen Vorgängerregierungen wiederholt gegebene Zusage, dass die BVVG-Flächen für die Erfüllung der begünstigten Flächenerwerbsrechte der Bodenreformopfer als Wiedergutmachungsleistung zur Verfügung stehen würden. Weil das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) seit 2015 die betreffenden Statistiken nicht fortgeführt habe, lägen keine aktuellen Zahlen vor, wie viele Ansprüche auf Ausgleichsleistung und damit auf Erwerb von BVVG-Flächen bei den Vermögensämtern der ostdeutschen Länder noch anhängig seien. Daher sei nicht bekannt, wie viele der BVVG-Flächen für die Erfüllung von Ansprüchen auf begünstigten Erwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz noch benötigt würden.
AgE
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