Die Mehrheit der Länderkammer forderte am Freitag eine Änderung des Gentechnikgesetzes. Danach soll derjenige für die Saatgut-Reinheit einstehen, der es einführt oder erstmals in Umlauf bringt. «Die Landwirtschaft muss auf einwandfreies Saatgut vertrauen und im Schadensfall einfach und zuverlässig Ersatz erlangen können», heißt es in dem Antrag Bayerns. Der Vorstoß mehrerer Länder für eine «praktikable» Lösung beim Umgang mit Gentechnik-Spuren in Saatgut fand dagegen keine Mehrheit.
In der EU ist
Gentechnik in Saatgut verboten. Bei Importen kann es aber vorkommen, dass Spuren gefunden werden. Denkbar wäre deshalb ein Grenzwert, der nur geringfügig über Null liegt. Die CDU-geführten Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen eine praktikable technische Lösung für Gen-Organismen in Saatgut.
Baden-Württemberg will seinen Vorstoß aber nicht als Aufweichung des Null-Grenzwerts verstanden wissen. Es gehe um zuverlässige Tests von Gentechnik-Spuren. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Elvira Drobinski-Weiß sagte jedoch, der Versuch der Aufweichung sei gescheitert. (dpa)