Bundestag lehnt Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung abBerlin - Die Union ist mit ihrer Initiative gescheitert, die Pflicht zur Stilllegung von 4 % der Ackerflächen ab 2024 dauerhaft auszusetzen. Der Bundestag hat am Donnerstag (22.6.) einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. |
(c) proplanta Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass die Stilllegungsverpflichtung im Rahmen der Konditionalität wie bereits in diesem Jahr auch künftig nicht zum Tragen kommt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag mit ähnlichem Inhalt, den die AfD eingebracht hatte. Im Vorfeld der Entscheidung war es zu einem Schlagabtausch zwischen Abgeordneten der FDP und der Union gekommen.
Anlass war die Ankündigung von FDP-Agrarsprecher Dr. Gero Hocker, seine Fraktion unterstütze zwar das Anliegen der Union, werde aber dennoch dagegen stimmen. Hocker räumte ein, dass hinsichtlich der Stilllegung innerhalb der Ampelkoalition keine Einigung erzielt werden könne. Der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer, warf den Liberalen daraufhin indirekt Scheinheiligkeit vor.
Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr nach langen Diskussionen entschieden, die von der EU-Kommission eingeräumte Möglichkeit zu nutzen und die Stilllegungsverpflichtung im Rahmen der Konditionalität in diesem Jahr ausgesetzt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte aber zugleich wiederholt betont, dies sei eine einmalige Entscheidung, um den damaligen Turbulenzen auf den Agrarmärkten infolge des russischen Angriffskrieges Rechnung zu tragen.
Schlagzeilen wichtiger als Entscheidungen
„Die Sympathie der FDP-Fraktion für die Abschaffung der Stilllegungspflicht ist offenkundig“, erklärte Hocker. Er hält es für unverantwortlich, „hierzulande wertvolle Ackerflächen stillzulegen und somit die Nahrungsmittelproduktion auf Flächen in EU-Drittstaaten zu verlagern“. Anstelle von Stilllegungsverpflichtungen sollten dem FDP-Politiker zufolge Umwelt- und Artenschutz mit der Produktion von Lebensmitteln in Einklang gebracht werden.
Die CDU/CSU-Fraktion wäre seiner Auffassung nach gut beraten, sich mit ihrer Forderung direkt an EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen zu wenden. Die CDU-Politikerin könne ja dann unmittelbar Einfluss auf diese Regelung nehmen. „Scheinbar ist es der CDU/CSU-Fraktion jedoch wichtiger, Schlagzeilen zu machen, anstatt wirklich politische Entscheidungen herbeizuführen", vermutete Hocker.
Nicht wichtig genug
„Wenn von Seiten der FDP Sympathie für unseren Antrag gezeigt wird, wäre es an der Zeit, dass sich die Freien Demokraten auch innerhalb der Koalition einmal im Sinne der Landwirtschaft durchsetzen würden“, entgegnete Auernhammer. Der CSU-Politiker äußerte die Vermutung, dass den Liberalen das Thema „immer noch nicht wichtig genug“ sei. Auernhammer begründete den Unionsantrag mit der weltweiten Ernährungssituation. Russland schalte mit seinem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine auch die Kornkammer Europas systematisch aus. Der Anschlag auf den Kachowka-Staudamm habe die Lage nochmals drastisch verschärft.
Die Welthungerhilfe warne in diesem Zusammenhang vor drastischen Auswirkungen auf die Welternährung. „Deshalb stehen wir in der Europäischen Union besonders in der Verantwortung, um unseren Beitrag zu leisten“, erklärte der CSU-Abgeordnete. Standorte stillzulegen und nicht zur Nahrungsmittelproduktion zu nutzen, sei angesichts der aktuellen Situation nicht nachvollziehbar. Die Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, dass eine Aussetzung der Flächenstilllegung über 2023 hinaus ermöglicht werde.
Weniger Ökologie und mehr Produktion
Die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ina Latendorf, warf indes der Union vor, sie wolle „weniger Ökologie und mehr Produktion“. Die Wahrheit sei jedoch, „dass wir mit mehr Produktion allein keine Ernährungssicherheit herstellen“. Nach Auffassung der Linken-Politikerin spricht nichts dagegen, landwirtschaftliche Flächen mit unterdurchschnittlichem Ertragspotential aus der Produktion zu nehmen und als Brache auszuweisen. Dies müsse jedoch honoriert werden.
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