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01.05.2015 | 13:20 | Mindestlohngesetz 

CDU in Rheinland-Pfalz für Erleichterung der landwirtschaftlichen Mindestlohnregelung

Mainz - Die CDU-Opposition im rheinland-pfälzischen Landtag hält Erleichterungen der Mindestlohnregelungen in der Landwirtschaft für notwendig.

Mindestlohn in der Landwirtschaft
(c) proplanta
Der CDU-Abgeordnete und Landwirt Johannes Zehfuß sprach am Donnerstag in Mainz von einer völlig überzogenen Verordnung zum Mindestlohn. Seine Fraktion kritisiert unter anderem die Vorschriften zur Aufzeichnung der Arbeitszeit.

Arbeitsstaatssekretär David Langner (SPD) wies auf flexible Möglichkeiten hin: Die Dokumentation müsse nicht der Landwirt übernehmen, und die Arbeitszeit könne auf bis zu zwölf Stunden pro Tag erweitert werden. Nach seinen Angaben stammen die wesentlichen Probleme unter anderem aus einem bestehenden Tarifvertrag, nicht aus der Mindestlohnregelung.

In der Landwirtschaft gilt die Lohnuntergrenze von mindestens 8,50 Euro pro Stunde erst ab 2017. Der Grünen-Abgeordnete und Landwirt Dietmar Johnen plädierte für 10 Euro Mindestlohn pro Stunde. (dpa/lrs)
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