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31.07.2009 | 13:48 | Agrarförderung 

Cross Compliance: Ab 2010 flächenscharfe Einstufung der Erosionsgefährdung

Potsdam - Die Gewährung von EU-Beihilfen wird zukünftig an flächenbezogene Bewirtschaftungsauflagen geknüpft, die in Abhängigkeit von der Erosionsgefährdungseinstufung nach Cross Compliance vorgeschrieben sind.

Cross Compliance
(c) proplanta
Die Enteilung ist in den Bundesländern bis zum 30. Juni 2010 rechtsverbindlich vorzunehmen.

In Brandenburg wurden mit dem Antrag auf Agrarförderung 2009 die nach vorläufigen Berechnungsergebnissen betroffenen Flächen mit ihrer Gefährdungseinstufung bekannt gegeben. Konkrete Bewirtschaftungsauflagen ergeben sich daraus 2009 noch nicht.

Weil in die Neuberechnung der Erosionsgefährdung für 2010 zusätzlich aktuelle Daten aus dem Digitalen Feldblockkataster (DFBK) einbezogen werden, können sich noch Änderungen an der Einstufung einzelner Feldblöcke gegenüber 2009 ergeben.

Nun haben die Landwirte die Chance, Änderungen zu beantragen, wenn sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind. Sie können Anfragen zur Erosionsgefährdung ihrer Feldblöcke an ihr zuständiges Amt für Landwirtschaft (Bewilligungsbehörde) stellen.

Die Ämter werden durch das ZALF Müncheberg, das in Brandenburg die Einstufung vorbereitet hat, mit Informationen zu den Ausgangsgrößen der Berechnung (Bodenart, Hangneigung, Landschaftselemente) ausgestattet.

Die Landwirte sind gut beraten, von dem Informationsangebot regen Gebrauch zu machen und auch Änderungshinweise zu geben. Nach der Verkündung der Erosionsgefährdungseinstufungen im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg ist durch die Betroffenen nur noch per Gericht eine Änderung herbeizuführen. (PD)


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Cross Compliance
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