So kommentiert
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und Präsident des europäischen Bauernverbandes (COPA), die gestern von der
EU-Kommission veröffentlichte Mitteilung „The Future of Food and Farming“, mit der die Brüsseler Behörde nun Ziele und mögliche Wege für die
GAP nach 2020 skizziert hat.
Die EU-Kommission sieht die Weiterentwicklung hin zu einer „smarten, modernen und nachhaltigen GAP“ als ein vorrangiges Ziel. Darüber hinaus sollen die Einkommen der Landwirte dem Papier zufolge auf effizientere Weise unterstützt und damit die Vitalität der ländlichen Gebiete gesichert werden. Künftig soll die GAP zudem stärker in die Umwelt- und
Klimaziele der EU eingebunden werden. Schließlich sieht die EU-Kommission in einer starken Förderung von Innovationen, Investitionen, Beratung und Bildung ein weiteres Ziel.
„Ambitionierte Ziele sind wichtig, müssen aber den Landwirten Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft ihrer
Betriebe geben. Die deutschen Landwirte stellen sich diesen Zielen. Das funktioniert aber nur, wenn die Leistungsfähigkeit der Politik für
Landwirtschaft und ländliche Räume mit entsprechendem, mindestens gleichbleibendem Mittelvolumen im EU-Haushalt gesichert wird“, bekräftigt Rukwied.
Der
Bauernpräsident mahnt gleichzeitig eine konsistente Gestaltung an. „Die Gemeinsamkeit der europäischen
Agrarpolitik als zentrales Element der EU dürfen wir künftig nicht in Frage stellen. Renationalisierung oder Ansätze für erweiterte nationale Spielräume dürfen nicht das Prinzip einer gemeinschaftlichen 1. Säule in Frage stellen. Die Agrarpolitik darf nicht zum Steinbruch werden, aus dem sich Mitgliedstaaten oder Regionen nach Belieben bedienen können. Eine Renationalisierung würde zudem im gemeinsamen Markt zu neuen Wettbewerbsverzerrungen führen.“
Der
DBV spricht sich für eine Vollfinanzierung der 1. Säule „als Herzstück, Stabilitätsfaktor und Überlebensanker“ auch in der künftigen GAP aus und fordert zugleich eine klare Abgrenzung von Maßnahmen und Programmen der 1. und 2. Säule in deren bewährter Struktur.
Beim Bestreben, einkommenswirksame
Agrarzahlungen künftig „fairer und zielgerichteter“ zu gestalten, müssen agrarstrukturelle Fehlsteuerungen durch pauschale Obergrenzen unbedingt vermieden werden. Im System der einheitlichen
Flächenprämie ist ein Zuschlag für die ersten Hektare bis zur durchschnittlichen
Betriebsgröße grundsätzlich am besten geeignet, die unterschiedlichen Strukturen der Betriebe zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund bekräftigt der DBV seine Ablehnung betriebsgrößenabhängiger Kappung und Degression.
Umfangreichen Klärungsbedarf sieht der DBV bei der Umsetzung des „Delivery Model“, das den Mitgliedstaaten die Ausgestaltung der Maßnahmen überlässt, mit denen europäische Umwelt- und Klimaziele nach einem aus Brüssel vorgegebenen „Strategischen Plan“ erfüllt werden sollen. Für Deutschland würde ein solches GAP-Rahmenprogramm eine enge Verzahnung mit Programmen der Bundesländer erfordern, wobei aus Sicht der Landwirte Zuständigkeiten und Regelungskompetenzen nicht nur unklar, sondern auch kaum praktikabel sind.
„Die Landwirte stehen dazu, ihren Beitrag zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen zu leisten. Hierzu muss die GAP allerdings verstärkt auf Freiwilligkeit, Anleitung und Korrektur anstatt auf strikte Vorgaben, Kontrollen und Sanktionen setzen“, stellt
Rukwied klar. Nicht zuletzt fordert der DBV, die Chancen neuer digitaler Technologien dafür zu nutzen, die
Gemeinsame Agrarpolitik künftig für die Landwirte einfacher, praktikabler und weniger bürokratisch zu gestalten.