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21.11.2008 | 15:01 | Erbschaftsteuer 

DBV zu den abschließenden Beratungen der Erbschaftsteuerreform im Bundestag

Berlin - Im Vorfeld der voraussichtlich entscheidenden Abschlussberatungen im Bundestag in der nächsten Woche forderte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Dr. Helmut Born, letzte Nachbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform.

Erbschaftsteuerreform
(c) DBV
„Wir erwarten, dass die für die Land- und Forstwirtschaft vereinbarten Verbesserungen wie praxistauglichere Fortführungsfristen oder die beabsichtigte Verschonung landwirtschaftlicher Verpachtungsfälle, sich entsprechend dem politischen Willen im Gesetz wiederfinden.“

Gute politische Vorschläge dürften nicht aufgrund der Eile beim Gesetzgebungsverfahren missverständlich und zweideutig im Gesetz formuliert werden. Dies müsse unbedingt vermieden werden, da bis zum vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes zu Jahresbeginn 2009 für Landwirte und Berater wenig Zeit zur richtigen Umsetzung bleibt.

Wie Born betonte, erweisen sich nach Einschätzung der DBV-Steuerexperten nach jetzigem Stand sowohl Reinvestitionen veräußerten Betriebsvermögens als auch Umstrukturierungen landwirtschaftlicher Betriebe als erbschaftsteuerliche Problemfelder. Betriebe könnten zum Beispiel durch Überschreiten von Zukaufsgrenzen bei der Direktvermarktung, Überschreiten von Vieheinheitengrenzen in der Tierhaltung oder Erschließen neuer Einkommensquellen im Dienstleistungsbereich die Verschonung verlieren.

Born wörtlich: „Wenn sich ein Schuhfabrikant steuerunschädlich in eine Computerfirma umwandeln kann, dann darf die Wurstherstellung eines tierhaltenden Betriebes oder die Investition in Urlaub auf dem Bauernhof nicht zur Erbschaftsteuernachzahlung führen.“

Auch müsse sichergestellt sein, dass insbesondere die Fälle der „gleitenden Hofübergabe“, bei denen der Betrieb zunächst komplett an den Hofnachfolger verpachtet und später übergeben wird, ohne Komplikationen in die Verschonung einbezogen werden. Hier sollte man auf der Zielgeraden des Erbschaftsteuermarathons genau darauf achten, dass die Umsetzung des bestehenden politischen Willens zur Verschonung landwirtschaftlicher Verpachtungen gerade auch diese Fälle abdeckt, erklärte Born. (DBV)
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