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21.11.2011 | 14:12 | Absatzförderung 

Deutschland erhält EU-Förderung für Obst und Gemüse nach EHEC-Krise

Brüssel - Zur Absatzförderung von Obst und Gemüse erhält Deutschland für die Dauer von drei Jahren insgesamt 1,4 Millionen Euro.

Absatzförderung
Die Europäische Kommission hat am reitag 14 Programme in elf Mitgliedstaaten zur Förderung des Absatzes von Obst und Gemüse sowohl auf dem Binnenmarkt als auch in Drittländern genehmigt. Der Gesamthaushalt für die dreijährigen Programme beläuft sich auf 34,1 Mio. EUR. 17 Mio. EUR (50 %) werden von der EU beigesteuert. Die Programme sind Teil einer Reihe von Maßnahmen, die die Kommission im Sommer vorgeschlagen hatte, um die schwierige Marktlage, der sich der Sektor infolge der EHEC-Krise ausgesetzt sieht, zu bewältigen (siehe IP/11/829).

Angesichts der EHEC-Krise, die den Obst- und Gemüsesektor getroffen hat, hat der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Dacian Cioloº Unterstützung zugesichert, indem Genehmigungsverfahren für Förderprogramme beschleunigt werden. „Diese weiteren Mittel kommen zu den Sofortmaßnahmen hinzu, die im Sommer ergriffen wurden, um dem Obst- und Gemüsesektor bei der Bewältigung der EHEC-Krise zu helfen. In dieser Zeit hat die Kommission gezeigt, dass sie in der Lage ist, schnell und angemessen zu reagieren, um diejenigen Erzeuger zu unterstützen, die die Krise am härtesten getroffen hat. Mittelfristig können wir außerdem Maßnahmen durchführen, um den Erzeugern auf die Position zurückzuverhelfen, die sie vor der Krise eingenommen haben", sagte der Kommissar am Freitag.

Im Juli wurde eine Verordnung angenommen, durch die die normale Dauer des Annahmeverfahrens für solche kofinanzierten Programme halbiert wurde. In diesem Zeitrahmen wurden den Kommissionsdienststellen 17 Programme (Gesamthaushalt: 40,1 Mio. EUR) vorgelegt. 14 Programme wurden für die Kofinanzierung ausgewählt. Elf dieser Programme sind auf den Binnenmarkt, drei auf Drittländer ausgerichtet. Von den Mitgliedstaaten ist Deutschland das wichtigste Zielland, während die Drittland-Programme auf die chinesischen, russischen und ukrainischen Märkte abzielen.


Hintergrund

Auf einen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2000 hin kann sich die EU an der Finanzierung von Maßnahmen beteiligen, die der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel sowie der Absatzförderung auf dem EU-Binnenmarkt und in Drittländern dienen. Das Gesamtbudget für diese Förderprogramme beläuft sich auf 55 Mio. EUR/Jahr. Die EU beteiligt sich zu maximal 50 % an den Kosten dieser Maßnahmen (mit bis zu 60 % an Programmen zur Förderung des Verzehrs von Obst- und Gemüseerzeugnissen durch Kinder und an Informationsmaßnahmen zu verantwortlichem Trinkverhalten und den Schäden infolge unverantwortlichen Alkoholkonsums). Die verbleibenden 50 % übernehmen die Branchen- oder Dachverbände, die die Programme vorgeschlagen haben, und/oder die betreffenden Mitgliedstaaten.

Die interessierten Branchenverbände können den Mitgliedstaaten ihre Vorschläge für Fördermaßnahmen auf dem Binnenmarkt und in Drittländern jeweils zwei Mal im Jahr vorlegen. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission anschließend die Liste der von ihnen ausgewählten Programme und eine Kopie jedes einzelnen Programms. Die Kommission bewertet die Programme und entscheidet über ihre Förderfähigkeit.

Des Weiteren wird ein Beschluss über Förderprogramme in Drittländern voraussichtlich bis Ende November 2011 folgen. (eu-aktuell)
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