Damit besteht für die Landwirte in vielen wichtigen Fragen nun Planungssicherheit. Gleichwohl werden die zwischen Bund und Ländern gefundenen Kompromisse im Deutschen
Bauernverband (DBV) teilweise kritisch gewertet.
Dies gilt insbesondere für die Regelungen zum Dauergrünland, mit denen durch ein absolutes Pflug- und Tauschverbot auf allen FFH-Flächen über das fachlich Erforderliche hinausgegangen wird. Auch der generelle Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Dauergrünland schränkt die Entscheidungsbefugnisse der Landwirte weiter ohne sachliche Rechtfertigung ein.
Der
DBV erwartet noch vor der Sommerpause die Vorlage der Entwürfe für die noch erforderlichen nationalen Durchführungsverordnungen. Hier gilt es insbesondere bei den technischen Details zum Greening und „aktiven Landwirt“ sach- und praxisgerechte Regelungen sicherzustellen. (dbv)