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11.09.2009 | 13:17 | Gentechnik  

Diskussion über Nulltoleranz-Regelung bei GVO

Berlin - Die EU braucht Grenzwerte für in der EU nicht zugelassene GVO-Sorten.

Nulltoleranz-Regelung GVO
(c) proplanta
Durch die unterschiedliche Zulassungspraxis von GVO-Sorten weltweit und die Nulltoleranz-Regelung in Europa würden derzeit selbst bei minimalsten Spuren von GVO-Stäuben in Futtermitteln ganze Schiffsladungen zurückgewiesen. Dabei gehe „es aber nicht um große Mengen von Rückständen, es geht um Stäube, die irgendwo technisch unvermeidbar hängengeblieben sind“, betonte Dr. Klaus-Dieter Schumacher vom Handelsunternehmen Toepfer International, im Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) am 8. September 2009 in Berlin.

Werde diese GVO-Problematik nicht schnellstens behoben, drohe großer Schaden für die deutsche Veredlungswirtschaft und Volkswirtschaft. Bei anhaltend ungleichen rechtlichen Rahmenbedingungen drohe die deutsche und die europäische Futtermittel- und Lebensmittelwirtschaft auf dem Weltmarkt nicht mehr konkurrenzfähig produzieren zu können. Die Veredlung würde mittel- bis langfristig aus Europa abwandern. Fleisch, Milch und Eier würden dann aus Ländern mit eben geringen Anforderungen kommen. Schumacher sprach sich für einen Masterplan in der Zulassungspraxis aus und forderte einen Stopp der Nulltoleranz-Schwelle. Für Sorten, die beispielsweise in den USA zugelassen sind, bräuchte man dringend eine Toleranzschwelle. Besser wäre es natürlich, „wir hätten eine gegenseitige Anerkennung von Zulassungen“, betonte Schumacher.

Schmumacher skizzierte in seinem Vortrag vor den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der 18 Landesbauernverbände im DBV-Präsidium die extreme Volatilität auf den internationalen Agrarmärkten. Derzeit sei durch weltweit gute Ernte bei den Preisen „die Luft nach oben sehr dünn“, betonte Schumacher. (DBV)
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