Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
19.12.2021 | 14:02 | Gesetzliche Änderungen 

Entsäuerung von Jungwein bis 15. Mai 2022 zulässig

Berlin - Der Bundesrat hat die Erste Verordnung zur Änderung der Agrarstatistikverordnung und der Weinverordnung beschlossen.

Jungwein
(c) proplanta
Zum einen wird damit das Agrarstatistikgesetz ergänzt, so dass zusätzlich zu den bislang vorgesehenen Merkmalen im Rahmen der Baumobstanbauerhebung auch für Apfel- und Birnenanlagen, deren Erzeugnisse als Verwertungsobst verwendet werden, die Anbauflächen nach Pflanzdichte und Alter erhoben werden.

Zum anderen wird in der Weinverordnung geregelt, dass Jungwein, der aus im 2021 geernteten Trauben erzeugt worden ist, bis zum 15. Mai 2022 entsäuert werden darf. Die Ausnahmeregelung von der sonst geltenden Frist bis 16. März wird mit den diesjährigen Witterungsverhältnissen in Deutschland begründet.

Sie hätten zu einer verzögerten Reifeentwicklung und einer vorgezogenen Ernte bei Weintrauben wegen früh einsetzender Fäulnis geführt. Dadurch komme es bei Jungwein in erheblichem Umfang zu deutlich überhöhten Säurewerten, so dass die Fristverlängerung für die Entsäuerung notwendig sei.
AgE
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken