25.03.2024 | 07:45 | Lieferkettengesetz
Entwaldungsfreie Lieferketten - CDU will Kleinbauern schützenBrüssel / Berlin - Mehrere CDU-Abgeordnete im Europaparlament haben die EU-Kommission aufgefordert, das Inkrafttreten der europäischen Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) um zwei Jahre zu verschieben. |
(c) proplanta In einem Brief an die Brüsseler Behörde sprechen sich unter anderem der umweltpolitische Sprecher der Europäischen Volkspartei (EVP), Peter Liese, und der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Norbert Lins, dafür aus, die neuen Regelungen erst zum 1. Januar 2027 anzuwenden. Zudem müssten die „sehr detaillierten“ technischen Anforderungen vereinfacht und Bedenken von Drittstaaten ausgeräumt werden.
„Wir sollten mehr Rücksicht auf Kleinbauern in den Entwicklungsländern und auf kleine Waldbesitzer in der Europäischen Union nehmen“, erklärte Liese. Unterstützt werden die Forderungen der EVP-Politiker von der „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) - Die Waldeigentümer“ und dem Deutschen Kaffeeverband.
„Wir sollten alles tun, um die Umsetzung der EUDR für den Privatwald so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalteten“, erklärte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Er forderte für die Umsetzung der Verordnung ein zweistufiges Verfahren unter Berücksichtigung des „Länderbenchmarking-Prinzips“.
Demnach sollten Sorgfalts- und Dokumentationspflichten entfallen, wenn Mitgliedstaaten unter Beachtung der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) nachweisen können, dass es in der vergangenen Dekade nicht zu Entwaldung und Waldschädigung im Sinne der EUDR gekommen ist. Derzeit sieht die Verordnung vor, dass die EU-Kommission das Entwaldungsrisiko in hoch, normal und gering einstuft und die Verpflichtungen der Unternehmen in Abhängigkeit von der Einstufung stehen.
Kaffeeverband beklagt fehlende Daten
Nach Angaben des Deutschen Kaffeeverbandes fehlen für die Umsetzung der Verordnung noch ein praxistaugliches Informationssystem und wichtige Daten aus den Anbauländern. Die Umsetzung sollte aus Sicht des Verbandes vereinfacht werden, indem Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Wertschöpfungskette mit einer einmaligen Erklärung genüge getan werden kann und Flächen mehrerer Betriebe gemeinsam erfasst werden können.
Die EUDR war am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Umgesetzt werden müssen die neuen Regelungen formal ab dem 30. Dezember des laufenden Jahres. Kleine und kleinste Betriebe haben bis zum 30. Juni 2025 Zeit. Erfasst werden Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Möbel oder Schokolade. Mit den Vorschriften soll sichergestellt werden, dass die Produkte von Flächen stammen, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden und nicht illegal erzeugt wurden.
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